Frankreichs rechtsextreme Front National (FN) kann ihrem Gründer Jean-Marie Le Pen nicht über eine schriftliche Mitgliederbefragung den Ehrenvorsitz über die Partei entziehen. Das Berufungsgericht von Versailles bestätigte damit ein Urteil erster Instanz.
Damit erzielte der 87-jährige Europaabgeordnete im erbitterten Streit mit seiner Tochter Marine einen erneuten juristischen Erfolg. Die FN-Vorsitzende will ihrem Vater den Ehrenvorsitz der rechtsextremen Partei entziehen lassen, nachdem dieser Anfang April erneut die NS-Gaskammern als «Detail» des Zweiten Weltkriegs bezeichnet hatte.
In einer brieflichen Abstimmung sollten die FN-Mitglieder einer Änderung der Parteistatuten zustimmen, die insbesondere eine Streichung des Titels des FN-Ehrenvorsitzenden vorsah.
Dagegen setzte sich der Parteigründer, der die Parteiführung 2011 an seine Tochter abgetreten hatte, mit juristischen Mitteln zur Wehr – mit Erfolg. Ein Gericht in Nanterre bei Paris urteilte Anfang Juli, dass die schriftliche Mitgliederbefragung die parteiinternen Regeln verletze.
Krieg gegen Parteigründer beenden
Anstelle einer Briefwahl müsse für eine Änderung der Parteistatuten ein ausserordentlicher Parteitag einberufen werden. Die FN legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, scheiterte aber jetzt vor dem Berufungsgericht von Versailles bei Paris.
«Die FN müsste jetzt die Lehren aus dem ziehen, was ihr widerfährt», sagte Jean-Marie Le Pens Anwalt Frédéric Joachim am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. «Sie müssen diesen Krieg (gegen den Parteigründer) beenden.»
Bei ihrem Versuch, ihren Vater politisch kaltzustellen, hatte Marine Le Pen auch dessen Parteimitgliedschaft auf Eis legen lassen. Diese Massnahme wurde aber ebenfalls von einem Gericht gekippt.
Mit seinen wiederholten antisemitischen und rassistischen Provokationen torpediert Jean-Marie Le Pen den Kurs seiner Tochter, der rechtsextremen Partei ein respektableres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen.