FPÖ ficht Resultat der Bundespräsidenten-Wahl an

Die rechtspopulistische FPÖ ficht die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten an.Konkret geht es um die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlag.

Hofer (l.) und Strache geben sich nicht geschlagen: Ihre Partei FPÖ ficht das Ergebnis des Bundespräsidentenwahl an. (Bild: sda)

Die rechtspopulistische FPÖ ficht die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten an.Konkret geht es um die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlag.

Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch auf Anfrage der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Sie ist sehr umfangreich, 150 Seiten hat FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter eingereicht.

Darin finden sich teils bekannte, teils unbekannte Vorwürfe betreffend Unregelmässigkeiten vor allem beim Umgang mit den Wahlzetteln, so Neuwirth.

Der FPÖ-Kandidat Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai nur knapp unterlegen. Auf Hofer entfielen 49,7 und auf Van der Bellen 50,3 Prozent, was einer Differenz von rund 31’000 Stimmen entsprach. Ausschlaggebend für das Ergebnis waren die rund 700’000 Briefwahlstimmen, die erst am Tag nach der Wahl ausgezählt wurden.

FPÖ sieht Pannen bei Briefwahl

Die FPÖ habe zahlreiche Hinweise über «Unregelmässigkeiten, Ungereimtheiten und Pannen», erklärte Parteichef Strache am Mittwoch in Wien. «Das Ausmass ist mehr als erschreckend und mehr als relevant.» In 94 von 117 Bezirkswahlämtern seien bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden.

So seien in Dutzenden Fällen vor Eintreffen der Wahlkommission die Wahlkarten vorsortiert gewesen. Das betreffe nicht weniger als 573’275 Wahlkarten.

«Ein jeder hat ein komisches Gefühl», sagte Strache über den knappen Ausgang der Wahl zuungunsten des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Es ist auch aus seiner Sicht offen, ob der Verfassungsgerichtshof eine Wahlwiederholung oder eine Teilwiederholung der Wahl verlangen werde.

Die FPÖ hatte seit der Stichwahl immer wieder von Unregelmässigkeiten berichtet. Sie betrafen vor allem die verfrühte Öffnung von Briefwahlkuverts respektive Auszählung der Wahlkarten. Zur Prüfung, ob die Wahlbehörden in einem steirischen, einem niederösterreichischen und vier Kärntner Wahlbezirken damit Amtsmissbrauch begangen haben, hat das Innenministerium die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet.

Kandidat Hofer selbst hatte hingegen am 24. Mai bei einer Parteisitzung in Wien erklärt, es gebe keine Anzeichen für einen Wahlbetrug. Angesichts von heftigen Reaktionen seiner Anhänger nach der Bekanntgabe des knappen Ausgangs rief er die Österreicher damals zum Zusammenhalt auf. Er wolle die Wahl nicht anfechten, hatte Hofer damals gesagt.

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