Die französischen Behörden haben erstmals Personalausweise und Reisepässe von sechs mutmasslichen Dschihadisten eingezogen, die in den Kampf nach Syrien ziehen wollten. Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve kündigte eine massive Ausweitung solcher Massnahmen an.
Etwa 40 weitere Ausreiseverbote seien «in Vorbereitung», sagte er am Montag in Paris. Der Entzug von Reisedokumenten ist im neuen, französischen Anti-Terror-Gesetz vom November verankert.
Die Dokumente der sechs Franzosen wurden zunächst für eine Dauer von sechs Monaten eingezogen, doch kann dies in einem Zeitraum von zwei Jahren immer wieder verlängert werden.
Die Geheimdienste waren zu der Einschätzung gekommen, dass eine Reise der 23 bis 28 Jahre alten Verdächtigen nach Syrien «unmittelbar» bevorstehe, wie es aus informierten Kreisen hiess. Sie stammten vor allem aus Südfrankreich, manche seien schon in Syrien gewesen. Derzeit würden aber keine Ermittlungen gegen die mutmasslichen Dschihadisten laufen.
Risiko Rückkehrer
«Wenn Franzosen ausreisen, um im Irak oder Syrien Übergriffe zu begehen, dann sind sie bei ihrer Rückkehr eine noch grössere Gefahr», sagte Innenminister Cazeneuve. Sie könnten «terroristische Taten von grossem Ausmass» begehen. Daher würden die Ausreiseverbote in den kommenden Wochen ausgeweitet. Auch Premierminister Manuel Valls kündigte an, es würden Ausweispapiere von weiteren Verdächtigen eingezogen.
Die französische Nationalversammlung hatte im November ein neues Anti-Terror-Gesetz beschlossen, mit dem insbesondere die Ausreise von Dschihadisten aus Frankreich nach Syrien oder in den Irak verhindert werden soll. Der Entzug von Reisedokumenten, wie er etwa in Deutschland beim Reisepass bereits möglich ist, ist ein zentraler Bestandteil des Massnahmenpakets.
Frankreich ist eines der Hauptherkunftsländer für europäische Dschihadisten in Syrien und im Irak. Laut Valls stehen 1400 Verdächtige aus Frankreich in Verbindung mit den Dschihadisten-Netzwerken in Syrien und im Irak.
In der Schweiz noch kein Thema
Der Bundesrat wurde Ende 2014 aufgefordert, ein Ausreiseverbot für Personen zu prüfen, die in Kriegsgebiete reisen wollen, um an Kampfhandlungen teilzunehmen. In einer Antwort auf eine Motion hielt er im Dezember aber fest, dass zunächst abgeklärt werden sollte, welche Massnahmen zur Verhinderung von solchen Reisen gestützt auf geltendes Recht ergriffen werden könnten.
Ausreisesperren seien schwere Grundrechtseingriffe, die erst zu ergreifen seien, wenn andere Massnahmen nicht zum erwünschten Ziel führten.