Freiern droht in Frankreich beim Besuch von Prostituierten künftig eine Geldstrafe von 1500 Euro. Die Nationalversammlung verabschiedete am Mittwoch in letzter Lesung ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution. Zentrale Massnahme: die Strafandrohung für Freier.
Nach rund zweieinhalbjähriger Debatte ist Frankreich damit das fünfte europäische Land, welches das Aufsuchen von Prostituierten unter Strafe stellt.
Das neue Gesetz sieht im Wiederholungsfall Geldstrafen von bis zu 3750 Euro für Freier vor. Im Gegenzug müssen Prostituierte nicht mehr befürchten, wegen des Anwerbens von Freiern verurteilt zu werden – der Straftatbestand wird gestrichen. Das neue Gesetz sieht auch Hilfen für Prostituierte vor, die dem Gewerbe entkommen wollen.
Die regierenden Sozialisten hatten den Gesetzestext schon Ende 2013 ins Parlament eingebracht. Es entstand aber ein langes Hin und Her zwischen der Nationalversammlung und dem von der konservativen Opposition kontrollierten Senat: Während die Abgeordneten Freier unter Strafe stellen und Strafen für Prostituierte abschaffen wollten – die Senatoren wollten das Gegenteil. Letztlich hat die Nationalversammlung aber im Gesetzgebungsprozess das letzte Wort und kann den Senat überstimmen.
Vorbild für die neue Regelung ist Schweden, das Freier seit 1999 bestraft. Ähnliche Vorgaben wurden in der Folge in Norwegen, Island und Grossbritannien eingeführt.
«Prostituierte sind Opfer, nicht Täter»
Mit den Strafen soll die Prostitution bekämpft werden, indem Freier abgeschreckt werden. «Es soll nicht mehr als normal angesehen werden, den Körper einer Frau zu kaufen», sagte die sozialistische Abgeordnete Maud Olivier. Prostituierte seien «Opfer» und nicht «Täter».
Die Massnahme ist aber umstritten. Kritiker auch aus den Reihen von Hilfsorganisationen argumentieren, Prostituierte würden gezwungen, noch mehr im Verborgenen zu arbeiten – was sie angreifbarer mache. Viele Prostituierte beteuern zudem, sie würden der Arbeit freiwillig nachgehen, ihnen drohen nun Umsatzeinbussen.
In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge zwischen 30’000 und 40’000 Prostituierte, etwa 80 Prozent von ihnen kommen aus dem Ausland. Viele von ihnen sind Opfer von Zuhälter- und Menschenhändlerringen. Freudenhäuser wurden in Frankreich bereits nach dem Zweiten Weltkrieg verboten.
Gesetz gegen Zwangsprostitution in Deutschland
Die Abstimmung in der Nationalversammlung erfolgte am selben Tag, an dem in Deutschland die Bundesregierung das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution auf den Weg brachte.
Die vom Kabinett gebilligte Neuregelung sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Freier vor, die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen. Mit einem weiteren Gesetz wird der Menschenhandel wegen Prostitution und anderer Zwecke bestraft.