Die französische Justiz hat gegen die Schweizer Grossbank UBS ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Bank soll reichen Kunden dabei geholfen haben, Gelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken.
Dies teilte die französische UBS-Tochter am Mittwoch mit. Um Geldflüsse zwischen Frankreich und der Schweiz zu verschleiern, soll unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein.
Nach Angaben von Ermittlern wurde angeordnet, dass die Schweizer Grossbank eine Sicherheit von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müsse. Bisher war diese auf 2,875 Millionen Euro festgelegt. Die Summe von mehr als einer Milliarde Euro müsse die Bank vor dem 30. September überweisen, hiess es aus Justizkreisen.
«Beispiellos und ungerechtfertigt»
Die UBS bestätigte am Mittwochabend gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dass gegen die Bank ermittelt werde. «Wir wurden heute bei einer Anhörung in Paris darüber informiert, dass in der laufenden gerichtlichen Untersuchung zum grenzüberschreitenden Geschäft der UBS AG mit Frankreich eine beispiellose und ungerechtfertigte Sicherheitsleistung von 1,1 Milliarden Euro verlangt wird», heisst es in einer Stellungnahme.
Die UBS erachte sowohl die rechtliche Grundlage für diesen Betrag als auch die Berechnungsmethode für grundlegend mangelhaft. «Wir werden Berufung einlegen», teilte die UBS mit.
Die UBS werde ihren Standpunkt weiterhin mit Vehemenz verteidigen. «In den letzten Jahren haben wir alles getan, um diese Sache beizulegen. Wir haben zudem massgebliche und weitreichende Schritte unternommen, um die Steuerkonformität unserer Kunden sicherzustellen und werden dies auch weiterhin tun», heisst es weiter. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.
Gegen die UBS lief in Frankreich bereits ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen Rechtsverstössen in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. Daher hat die Bank im Mai offenbar einigen ihrer Angestellten aus dem Bereich Vermögensverwaltung Reisen nach Frankreich untersagt, wie das Westschweizer Radio RTS damals berichtete.