Frankreichs Nationalversammlung geht gegen Magermodels vor

Die französische Nationalversammlung hat für ein neues Gesundheitsgesetz gestimmt, das unter anderem im Kampf gegen die Magersucht extrem dünne Models von den Laufstegen verbannen soll.

Das Gesetz schreibt einen Mindest-Body-Mass-Index vor (Symbolbild) (Bild: sda)

Die französische Nationalversammlung hat für ein neues Gesundheitsgesetz gestimmt, das unter anderem im Kampf gegen die Magersucht extrem dünne Models von den Laufstegen verbannen soll.

Der Gesetzestext kommt nun in den französischen Senat, das letzte Wort hat dann wieder die Nationalversammlung. Das Gesetz sieht vor, dass auf französischen Modeschauen oder bei Foto-Shootings künftig keine Models mehr arbeiten dürfen, die einen bestimmten Body-Mass-Index unterschreiten.

Die Abgeordneten hatten den Passus vor anderthalb Wochen in den Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform aufgenommen. Sie fürchten, dass extrem dünne Models ein falsches Körperbild vermitteln können.

Wer trotz des Verbots extrem magere Models beschäftigt, dem würden bis zu sechs Monate Gefängnis und eine Strafe von 75’000 Euro drohen. Model-Agenturen hatten kritisiert, es sei falsch, Magersucht als seelisch bedingte Krankheit und Schlankheit von Models zu vermischen.

Modelagenturen in Paris, einer der Hauptstädte der internationalen Modewelt, hatten gegen gegen das anvisierte Verbot mobil gemacht. Ähnliche Massnahmen gibt es allerdings bereits in Spanien, Italien und Israel.

Künftig müssen zudem digital bearbeitete Fotos von Models etwa in Werbeanzeigen von Zeitschriften mit dem Hinweis versehen werden, dass sie verändert wurden. Verstösse werden mit Geldstrafen von 37’500 Euro bestraft. In der Werbewelt ist es üblich, Fotos am Computer nachzubearbeiten, damit die Models schlanker erscheinen als sie in Wirklichkeit sind.

Ein weiterer Artikel des Gesundheitsgesetzes belegt eine Anstiftung zur Magersucht etwa auf Internet-Seiten mit einem Jahr Gefängnis und 10’000 Euro Geldstrafe.

Patienten müssen nicht mehr vorausbezahlen

Das Gesundheitsgesetz sieht eine ganze Reihe von Änderungen vor. Eine zentrale Massnahme ist, dass Patienten bei Arztbesuchen in Städten künftig grundsätzlich nicht mehr vorausbezahlen müssen. Vielmehr wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse beglichen.

Festgeschrieben sind auch Massnahmen gegen das Koma-Saufen von Jugendlichen, die Einführung einheitlicher, neutraler Zigaretten-Packungen ab Mai 2016 und die experimentelle Einrichtung überwachter Räume, wo Abhängige Drogen konsumieren können. Abgeschafft wird eine verpflichtende siebentägige Bedenkfrist für Schwangere, die abtreiben wollen.

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