Französische Absinth-Hersteller gelangen an Schweizer Gericht

Französische Spirituosen-Hersteller haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie wollen verhindern, dass „Absinthe“ eine geschützte geografische Angabe (GGA) wird. Auch Wermut-Schnaps, der nicht im Neuenburger Val-de-Travers produziert wird, soll „Absinthe“ heissen dürfen.

Französische Produzenten haben gegen den Schutz der "Grünen Fee" Beschwerde eingereicht (Archiv) (Bild: sda)

Französische Spirituosen-Hersteller haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie wollen verhindern, dass „Absinthe“ eine geschützte geografische Angabe (GGA) wird. Auch Wermut-Schnaps, der nicht im Neuenburger Val-de-Travers produziert wird, soll „Absinthe“ heissen dürfen.

Im Sommer hatte das Bundesamt für Landwirtschaft festgelegt, dass „Absinthe“, „Fée verte“ und „La Bleue“ künftig geschützte geografische Angaben (GGA) sind. Das heisst: Nur Absinth aus dem Val-de-Travers, der nach einer bestimmten Verfahren hergestellt wird, darf noch so genannt werden. Das Gesuch um Aufnahme in die GGA-Liste stammte von den dortigen Produzenten.

42 Einsprachen dagegen lehnte das Bundesamt ab. Es argumentierte, dass es sich bei „Absinthe“ nicht um einen Gattungsbegriff handle, sondern um eine traditionelle Bezeichnung, die mit dem Val-de-Travers in Verbindung gebracht werde. 22 Einsprachen stammten aus der Schweiz, 20 aus dem Ausland.

Unter den Einsprechenden waren die Föderation französischer Spirituosenhersteller (FFS) sowie die European Spirits Organisation (CEPS). Sie wollen den Entscheid des Bundesamtes nicht akzeptieren und haben deshalb beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde eingereicht, wie sie der Nachrichtenagentur sda mitteilten.

Das Gericht bestätigte am Montag den Eingang von Beschwerden. Nicht angeben konnte die Sprecherin des Gerichts allerdings, ob zusätzlich Beschwerden aus der Schweiz eingetroffen sind. Die Frist läuft noch.

Kompromiss vorgeschlagen

Die französischen und europäischen Spirituosen-Hersteller stellen sich auf den Standpunkt, dass es sich bei „Absinthe“ um eine von mehreren Bezeichnungen für die Wermut-Pflanze handle. Als Kompromiss schlagen sie vor, den Begriff „Absinthe du Val-de-Travers“ schützen zu lassen.

In Frankreich seinerseits laufen Bestrebungen, die Bezeichnung „Absinthe de Pontarlier“ auf die Liste der geschützten geografischen Angaben zu setzen. Pontarlier liegt nahe des Val-de-Travers in Frankreich. Auch dort wird traditionell Schnaps aus Wermut hergestellt.

Absinth, die hochprozentige Spirituose mit Anis-Geschmack, hat in der Schweiz eine bewegte Geschichte hinter sich. Im Kanton Neuenburg wird Absinth seit dem 18. Jahrhundert produziert. Im Jahr 1910 wurde die „Fée verte“ (die grüne Fee) in der Schweiz allerdings verboten.

Die Stimmberechtigten nahmen eine von der Abstinenzbewegung lancierte Volksinitiative für ein Verbot deutlich an. Dem Verbot vorausgegangen war ein Tötungsdelikt im waadtländischen Commugny, wo ein Weinbergarbeiter im Alkoholrausch Frau und Kinder erschossen hatte.

Das Absinth-Verbot wurde 1999 erst aus der neuen Bundesverfassung entfernt und im Jahr 2005 schliesslich auch auf Gesetzesstufe aufgehoben.

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