Ein halbes Jahr nach der Mordserie des Islamisten Mohamed Merah in Südfrankreich hat die französische Regierung ein neues Anti-Terror-Gesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz ermöglicht auch eine strafrechtliche Verfolgung von Franzosen, die sich in Terrorcamps im Ausland ausbilden lassen.
Dem Gesetzentwurf zufolge kann ein Franzose, der Terrorcamps etwa im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet besucht, wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit terroristischem Hintergrund belangt werden. Er muss dazu nicht erst einen konkreten Terrorakt in Frankreich planen. Die mögliche Höchststrafe liegt bei zehn Jahren Haft.
Weiter können gemäss dem vom Kabinett am Mittwoch verabschiedeten Entwurf Franzosen, die im Ausland Terrorakte verüben, in Frankreich künftig leichter zur Rechenschaft gezogen werden. Bislang war eine strafrechtliche Verfolgung solcher Taten in Frankreich schwierig.
Regierung will rasche Verabschiedung
Französische Gerichte konnten nur tätig werden, wenn die Behörden des Landes, in denen der Terrorakt verübt wurde, den Täter ergriffen, gegen ihn ermittelten und ihn für einen Prozess nach Frankreich überstellten.
Regierungssprecherin Najat Vallaud-Belkacem sagte, Staatchef François Hollande wolle, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werde. „Die Bedrohung durch den Terrorismus bleibt in Frankreich sehr gross“, sagte Vallaud-Belkacem. „Die Ereignisse in Toulouse vom März sind uns noch allen im Gedächtnis.“
Absicht kann nun bestraft werden
Der Islamist Merah hatte im März bei drei Attentaten im Grossraum Toulouse in Südfrankreich insgesamt sieben Menschen erschossen, darunter drei Kinder und einen Lehrer vor einer jüdischen Schule. Nach 32-stündiger Belagerung seiner Wohnung wurde Merah am 22. März von Polizisten erschossen.
Merah war selbst mehrfach ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um Terrorschulungen zu erhalten, im November wurde er nach einer Reise in die Region sogar vom französischen Geheimdienst befragt.
Der damalige Innenminister Claude Guéant sagte aber seinerzeit, Merah hätte deswegen nicht zur Verantwortung gezogen werden können: „In Frankreich werden Menschen nicht wegen ihrer Absichten, wegen salafistischer Ideen vor Gericht gestellt. Sie können nur für wirkliche Taten festgenommen werden.“