Der französische Genetiker, der 2010 in Vaux-sur-Morges VD seine Stiefmutter getötet haben soll, ist in zweiter Instanz zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Waadtländer Appellationsgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Genetiker erschien nicht zur Urteilsverkündung. Der Staatsanwalt hatte für den Fall eines Schuldspruchs die sofortige Verhaftung des 48-Jährigen angekündigt.
Generalstaatsanwalt Eric Cottier begründete dies mit dem hohen Fluchtrisiko. Denn der Angeklagte, der in Thonon (F) lebt, kann als französischer Staatsbürger nicht an die Schweiz ausliefert werden.
Um ohne Risiko am ersten Prozesstag am Donnerstag in Lausanne teilnehmen zu können, hatte der Angeklagte freies Geleit erhalten. Damit war er vor einer Verhaftung geschützt – dies galt jedoch nicht für den folgenden Tag. Der Genetikspezialist gab jedoch an, er habe vor, auch am Freitag vor Gericht zu erscheinen.
Im Januar 2010 war die damals 66-jährige Stiefmutter des Angeklagten vom Stiefsohn in Vaux-sur-Morges VD tot aufgefunden worden. Dieser geriet in Verdacht und verbrachte 28 Monate in Untersuchungshaft.
In einem ersten Prozess wurde er wegen bestehender Zweifel freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger rekurrierten gegen das Urteil.