Französischer Verfassungsrat gibt grünes Licht für Fiskalpakt

In Frankreich muss vor der Ratifizierung des EU-Fiskalpakts nicht die Verfassung geändert werden. Die nationale Schuldenbremse könne durch ein Ergänzungsgesetz eingeführt werden, befand der Verfassungsrat. Einige linke Politiker hatten daran gezweifelt und kritisiert, der Fiskalpakt werde die nationale Souveränität einschränken.

Frankreichs Präsident François Hollande (Archiv) (Bild: sda)

In Frankreich muss vor der Ratifizierung des EU-Fiskalpakts nicht die Verfassung geändert werden. Die nationale Schuldenbremse könne durch ein Ergänzungsgesetz eingeführt werden, befand der Verfassungsrat. Einige linke Politiker hatten daran gezweifelt und kritisiert, der Fiskalpakt werde die nationale Souveränität einschränken.

Präsident François Hollande forderte die Regierung direkt nach der Entscheidung des Verfassungsrats vom Donnerstagabend auf, umgehend die Ratifizierung und Umsetzung des Fiskalpakts vorzubereiten. Eine Frist setzte er jedoch nicht.

Der Pakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und in ihrem Recht verankern – kontrolliert vom Europäischen Gerichtshof EuGH.

Bisher zwölf Ratifizierungen

Der Pakt soll spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sofern ihn bis dahin zwölf Euro-Länder ratifiziert haben. Bislang ist dies unter anderem in Portugal, Slowenien und Griechenland der Fall.

In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat zwar bereits zugestimmt. Nach Klagen muss allerdings noch das Bundesverfassungsgericht über den Vertrag entscheiden.

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