Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat eine Klage von französischen Atomkraftgegnern gegen geplante Bauarbeiten am AKW Fessenheim im Elsass zurückgewiesen. Damit können die Arbeiten nun in Kürze beginnen.
Solange es kein Dekret für eine endgültige Stilllegung gebe, dürfe eine Atomanlage gemäss den Sicherheitsvorschriften der zuständigen Aufsichtsbehörde betrieben werden, stellte das Gericht am Mittwoch in Paris fest.
Jean-Marie Brom vom französischen Netzwerk für den Atomausstieg «Sortir du nucléaire» reagierte empört auf die Entscheidung. Präsident François Hollande habe zwar versprochen, Fessenheim bis Ende 2016 stillzulegen, doch der französische Staat stelle dem «alle denkbaren Hindernisse» entgegen.
Geklagt hatten neben «Sortir du nucléaire» auch mehrere elsässische Bürgerinitiativen, die seit Jahren für ein Abschalten des Atommeilers nahe der Schweizer Grenze mobil machen.
Seit 1977 in Betrieb
Die ASN hatte Mitte 2011 einer Verlängerung der Laufzeit von Reaktor 1 in Fessenheim um zehn Jahre zugestimmt, dies aber von einer Reihe von Sanierungsarbeiten abhängig gemacht. Die Kosten werden nach Angaben des Direktors der Anlage auf 20 bis 30 Millionen Euro geschätzt.
Zum zweiten Reaktor, für den der französische Stromkonzern EDF ebenfalls eine Laufzeitverlängerung beantragt hat, will die Aufsichtsbehörde im Laufe des Jahres ihre Einschätzung abgeben.
Die beiden Druckwasserreaktoren von Fessenheim wurden 1977 und 1978 in Betrieb genommen und sind damit die ältesten in Frankreich. Seit Jahren sorgt die am Rhein und damit direkt an der deutschen Grenze gelegene Anlage durch Pannen und Störfälle für Schlagzeilen.