Der Bundesrat will den Frauenanteil in den Verwaltungsräten von Post, SBB und anderen bundesnahen Betrieben erhöhen. Er hat am Mittwoch eine Zielquote von 30 Prozent für beide Geschlechter festgelegt.
Heute wiesen nur wenige Verwaltungsräte von bundesnahen Betrieben einen Frauenanteil von über 30 Prozent auf, heisst es in einer Mitteilung des Finanzdepartements vom Mittwoch.
Die neue Richtlinie für die bundesnahen Betriebe, zu denen unter anderem auch die Finanzmarktaufsicht (FINMA), das Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und der Rüstungsbetrieb RUAG gehören, treten Anfang 2014 in Kraft. Die Zielquote soll bis 2020 erreicht werden.
Dass diese Zielquote erreicht wird, hat der Bundesrat grösstenteils selber in der Hand: Er wählt die Verwaltungsräte der bundesnahen Betriebe entweder direkt wie im Fall der Post oder indirekt über die vom Bund beherrschte Generalversammlung wie im Fall der SBB.
Im November 2012 sassen auf den 264 vom Bundesrat bestellten Verwaltungsratssitzen 199 Männer und 65 Frauen, wie die Regierung damals in einer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Parlament festhielt. Dies entsprach einem Frauenanteil von 25 Prozent.
Damit bewege sich der Frauenanteil in den Verwaltungsräten deutlich über dem Durchschnitt der 100 grössten Firmen der Schweiz, bei denen nur 11 Prozent der Verwaltungsratsmandate von Frauen wahrgenommen würden, hielt der Bundesrat damals fest. Trotzdem anerkannte er einen «Handlungsbedarf, um den Frauenanteil weiter zu erhöhen».
Ausgewogene Vertretung der Sprachen
Auf Anfang des nächsten Jahres setzt der Bundesrat zudem eine Forderung des Parlaments um. Dieses hatte im Rahmen der Revision des Bundespersonalgesetzes verlangt, dass die Landessprachen im obersten Kader der bundesnahen Betriebe ausgewogen vertreten sind.
Dazu hat der Bundesrat nun Richtwerte festgelegt: Die Verwaltungsräte sollten sich demnach idealerweise zu 65,5 Prozent aus Deutschsprachigen, zu 22,8 Prozent aus Französischsprachigen, zu 8,4 Prozent aus Italienischsprachigen sowie zu 0,6 Prozent aus Rätoromanen zusammensetzen. Damit orientiert sich der Bundesrat an den Ergebnissen der Volkszählung 2010.
Abweichungen begründen
Ab Anfang 2014 müssen die Departemente nun bei ihren Wahlvorschlägen zuhanden des Bundesrats eine Begründung mitliefern, sofern von den Richtwerten zu den Landessprachen oder von der Zielquote bei den Geschlechtern abgewichen wird.
Ab dem kommenden Jahr werden die Anteile der Landessprachen sowie der Geschlechter in den Verwaltungsräten im jährlichen Kaderlohnreporting ausgewiesen und überprüft. Dieser Bericht wird jeweils vom Bundesrat zuhanden der Finanzdelegation des Parlaments erstellt.