„Frechster Raser der Schweiz“ kneift vor Gericht

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen unverbesserlichen Raser wegen verschiedener anderer Delikte zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt müsste der 29-jährige Serbe über vier Jahre hinter Gitter. Er hat sich jedoch ins Ausland abgesetzt.

Der am Donnerstag verurteilte Raser machte sich gleich mehrerer Delikte schuldig (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen unverbesserlichen Raser wegen verschiedener anderer Delikte zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt müsste der 29-jährige Serbe über vier Jahre hinter Gitter. Er hat sich jedoch ins Ausland abgesetzt.

Bei der Urteilseröffnung nahm der Gerichtsvorsitzende kein Blatt vor den Mund: „Der Beschuldigte hat Berufung eingelegt und ist jetzt zu feige, sich der Verantwortung zu stellen“, stellte er fest.

Weniger feige zeigte sich der Beschuldigte noch vor wenigen Jahren. So trat er 2004 in der „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens (SF) als Überzeugungstäter auf und verkündete vor laufender Kamera, dass er lieber einen Unfall baue, als ein Rennen zu verlieren. Dieser Ausspruch trug dem Serben landesweit den zweifelhaften Ruf des „frechsten Rasers der Schweiz“ ein.

Immer wieder rückfällig geworden

In den letzten Jahren wurde der zweifache Familienvater immer wieder rückfällig – sowohl als Verkehrssünder als auch als Einbrecher.

Im vergangenen Dezember kassierte er am Bezirksgericht Hinwil wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie Hehlerei eine unbedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten. Hinzu kam der Widerruf einer weiteren 18-monatigen Vorstrafe.

Dagegen legte der Beschuldigte beim Obergericht Berufung ein. Doch noch vor dem Berufungsprozess setzte er sich in seine südserbische Heimat ab.

Der Verteidiger erschien deshalb alleine vor Obergericht und liess ausrichten, dass sein Mandant ausser Landes sei. Der Vater des Beschuldigten habe ihn jedoch angewiesen, trotzdem an der Einsprache festzuhalten.

Der Verteidiger forderte eine Senkung des Strafmasses auf 12 Monate. Zudem sollte auf den Widerruf früherer Strafen verzichtet werden. Die Verteidigung stufte den Beitrag seines Mandanten bei zwei Einbrüchen in Hinwil als „verschwindend klein“ ein.

Zudem sei der Beschuldigte seine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ohnehin los. Er stelle deshalb keine Gefahr mehr dar.

Völlig unbelehrbar

Der Staatsanwalt sprach von einer „völligen Unbelehrbarkeit“ und verlangte eine deutliche Straferhöhung auf 24 Monate. Zusammen mit den weiteren Freiheitsstrafen von 9 und 18 Monaten sollte der Raser insgesamt für 51 Monate ins Gefängnis.

Das Obergericht folgte den Anträgen der Anklage und erhöhte das Strafmass des Bezirksgerichts Hinwil auf zwei Jahre. Somit warten auf den Verurteilten gesamthaft über vier Jahre Freiheitsentzug. Davon hat er erst 142 Tage in Untersuchungshaft verbüsst.

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