Drei «Freerider» sind vom Walliser Bezirksgericht Hérens-Conthey wegen Fahrlässigkeit zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten 2009 abseits der Pisten der Skiregion Anzère eine Lawine ausgelöst, die mehrere Menschen mitriss und zwei von ihnen verletzte.
Das Bezirksgericht Hérens-Conthey VS sprach die drei Variantenskifahrer – zwei Männer und eine Frau – wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig. Dem Chef der Gruppe wurde eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 440 Franken aufgebrummt, während die beiden anderen mit bedingten Geldstrafen von 40 Tagen zu 80 respektive 40 Franken davonkamen. Damit folgte das Gericht vollumfänglich den Anträgen des Staatsanwaltes.
Die drei Verurteilten müssen zudem die gesamten Gerichtskosten übernehmen und der klagenden Partei eine Entschädigung für ihren Aufwand zahlen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Klägerin war die Bergbahnbetreiberin Télé Anzère. Was deren Anspruch auf eine Abfindungssumme von 70’000 Franken betrifft, wurde das Unternehmen auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch für die drei «Freerider» gefordert. Sie zeigte am Donnerstag kein Verständnis für den Entscheid des Bezirksgerichts und wird voraussichtlich beim Walliser Kantonsgericht Berufung einlegen, wie Xavier Fellay, einer der Anwälte der drei Beschuldigten, auf Anfrage sagte.
Lawine ging auf markierte Piste nieder
Die drei «Freerider» hatten am 27. Dezember 2009 ausserhalb der Pisten eine Lawine ausgelöst, die weiter unten mehrere Menschen auf der markierten Piste des Skigebiets Anzère erfasste und mitriss. Zwei von ihnen wurden unter den Schneemassen begraben und leicht verletzt. Die Lawine war 430 Meter lang und 120 Meter breit.
Die drei verurteilten Skifahrer beteiligten sich zunächst an der Suche nach Verschütteten, verliessen dann aber den Unfallort. Einige Tage später wurden sie identifiziert und von der Bergbahnbetreiberin Télé Anzère angezeigt. Die zwei Personen, die von der Lawine verschüttet wurden, reichten hingegen keine Strafanzeige ein.