Der frühere Betreiber zweier Cabarets in Freiburg ist am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Das Strafgericht des Saanebezirks legte ihm die Förderung von Prostitution sowie gewerbsmässigen Betrug zur Last.
Im Vergleich zu den Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, kam der 46-Jährige glimpflich davon. Das Gericht konnte keinen Zwang zur Prostitution erkennen, ebenso wenig Fälle von Menschenhandel.
Die Anklage hatte eine unbedingte Strafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Die Tänzerinnen hätten keine wirkliche Alternative zur Prostitution gehabt, hatte Staatsanwältin Yvonne Gendre in ihrem Plädoyer erklärt. Zudem seien ihre Ausweise und Arbeitsgenehmigungen zurückgehalten und ihre Handlungsfreiheit stark eingeschränkt worden.
Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Die Anklage habe den Cabaret-Betreiber als Sündenbock ausgesucht, um ein Exempel zu statuieren. Klare Schuldbeweise habe die Anklage nicht gefunden.
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 2003 und 2006 in zwei Freiburger Etablissements, die heute geschlossen sind. Die Untersuchungen dazu dauerten mehr als fünf Jahre und füllten über hundert Aktenordner.
Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass die Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen worden seien. Sie seien aber verpflichtet gewesen, zu Schäferstündchen nur dann einzuwilligen, wenn der Kunde eine teure Champagnerflasche erworben hatte. Nach Ansicht des Gerichts förderte der Cabaret-Betreiber damit die Prostitution.