Das freiburgische Kantonsparlament will die Schülerinnen und Schüler des Kantons verpflichten, den Unterricht mit unbedecktem Gesicht zu besuchen, also ohne Burka oder Gesichtsschleier (Niqab). Die Schülerinnen und Schüler sollen aber nicht mit unbedecktem Kopf zur Schule müssen.
Bei der Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische Schule lehnte der freiburgische Grosse Rat am Mittwoch einen Antrag aus der SVP-Fraktion klar ab, der Schülerinnen und Schüler dazu verpflichten wollte, ohne Kopfbedeckung zum Unterricht zu erscheinen. Das Tragen eines Kopftuchs soll also möglich bleiben.
Mit 49 zu 41 Stimmen nahm er hingegen einen Antrag aus den Rängen der FDP an, wonach die Schülerinnen und Schüler die Schule mit unbedecktem Gesicht besuchen müssen. Die beiden Anträge behandelte das freiburgische Kantonsparlament im Rahmen der ersten Lesung der Totalrevision.
Der neue freiburgische Bildungsdirektor Jean-Pierre Siggen sagte im Rat, das Kantonsparlament bräuchte in Bezug auf Kopf- oder Körperbedeckungen gar nicht aktiv zu werden. Es gebe gar kein Problem.
Zweites Freiburger Nein zu Kopftuchverbot
Burka- oder Kopftuchverbote beschäftigen die Schweizer Politik immer wieder. Im März 2011 sprach sich der Ständerat gegen ein nationales Verhüllungsverbot aus, in den Kantonsparlamenten von Basel-Stadt, Bern, Schwyz und Solothurn wurden Verbote solcher Kleidungsstücke abgelehnt.
Auch der freiburgische Grosse Rat beschäftigte sich bereits einmal mit Kopftüchern: 2010 lehnte er ein Kopftuchverbot an den Schulen ab.
In der Gemeinde Au-Heerbrugg SG sagten die Stimmberechtigten am 9. Februar dieses Jahres Ja zu einem Kopftuchverbot, doch will eine von diesem Verbot betroffene somalische Familie rechtliche Schritte gegen den fraglichen kommunalen Erlass ergreifen.