Die Untersuchungen im Zusammenhang mit einem tödlichen Bergunfall in einem Pfadilager im Kanton Freiburg sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Lagerleiter. Er habe das Risiko einer Bergwanderung und die Fähigkeiten der Jugendlichen nicht richtig eingeschätzt.
Die Staatsanwältin fordert deshalb, der Mann sei wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 120 Franken zu verurteilen.
Es findet ein sogenanntes abgekürztes Verfahren statt. Die betroffenen Parteien haben die Anklageschrift erhalten und zugestimmt, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.
Das heisst, dass die Akten nun an ein zuständiges Gericht gehen. Dieses wird prüfen, ob der in der Anklageschrift dargestellte Sachverhalt mit den Fakten übereinstimmt und ob die Strafe angemessen ist. Es kommt nur sehr selten vor, dass ein Gericht die beantragten Strafen nicht billigt.
Der tödliche Bergunfall ereignete sich Anfang August 2011 in einem Pfadilager in den Freiburger Alpen. Die Kinder, die an dem Lager teilnahmen, stammten aus der Region Biel. Auf den Lagerprogramm stand eine 48-stündige Wanderung. Diese sollten die Pfadfinder in kleineren Gruppen unternehmen.
Bei dieser Wanderung verirrte sich eine Vierergruppe. Die Jugendlichen nahmen Kurs auf die 2374 Meter hohe Pointe de Paray. Die Gruppe wurde von der Nacht überrascht und musste auf einem Felsen campieren.
Als die Jugendlichen am nächsten Morgen weiter wollten, rutschte ein 13-Jähriger ab und schlug auf einem Felsen auf. Die Retter konnten ihn nur noch tot bergen.