Freiburger Wahlgesetz verstösst gegen die Verfassung

Das Wahlsystem des Kantons Freiburg ist verfassungswidrig und muss bis zu den Grossratswahlen 2016 geändert werden. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden und zugleich eine Beschwerde der Grünliberalen gutgeheissen, wie die Partei am Mittwoch mitteilte.

Wahlurnen im Kanton Freiburg (Archiv) (Bild: sda)

Das Wahlsystem des Kantons Freiburg ist verfassungswidrig und muss bis zu den Grossratswahlen 2016 geändert werden. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden und zugleich eine Beschwerde der Grünliberalen gutgeheissen, wie die Partei am Mittwoch mitteilte.

Die GLP hatte kritisiert, dass das geltende Proporzwahlverfahren in einigen Wahlkreisen zu hohe Hürden für kleine Parteien schaffen. So braucht es im Bezirk Vivisbach rund 16 Prozent Wähleranteil für die Wahl ins Kantonsparlament, im Wahlkreis Saane-Land hingegen nur 4 Prozent.

„Kleine Parteien sind benachteiligt“, sagte Daniel Wismer, Co-Präsident der Freiburger Grünliberalen, im Regionaljournal von Radio DRS. Staatsrat Georges Godel erklärte, die Regierung habe das Problem bereits erkannt und werde eine Gesetzesänderung vorlegen.

Die Grünliberalen schlagen vor, bei der Zuteilung der Sitze künftig den „Doppelten Pukelsheim“ anzuwenden. In einem ersten Schritt werden dabei alle Stimmen einer Partei im Kanton zusammengezählt und bestimmt, wie viele Sitze sie insgesamt zu Gute hat. Im zweiten Schritt werden diese Sitze auf die Bezirke verteilt.

In den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen würden die Wahlen bereits nach diesem Verfahren durchgeführt, betonen die Grünliberalen. In den Kantonen Zug, Nidwalden und Schwyz sei die Einführung des „Doppelten Pukelsheim“ ebenfalls in Diskussion oder bereits beschlossen.

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