Freie Spitalwahl in den beiden Basel ab 2014

Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt und Baselland gilt ab 2014 definitiv die freie Spitalwahl in beiden Kantonen. Dies haben die Regierungen beider Basel am Dienstag beschlossen.

Bereits im kommenden Jahr ist die freie Spitalwahl in den beiden Basel Realität. (Bild: Keystone)

Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt und Baselland gilt ab 2014 definitiv die freie Spitalwahl in beiden Kantonen. Dies haben die Regierungen beider Basel am Dienstag beschlossen.

Die freie Spitalwahl gelte für sämtliche Spitäler, die sich in Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf den Spitallisten befinden, teilten die beiden Regierung nach einer gemeinsamen Sitzung mit. Den Patientinnen und Patienten erwachsen keine zusätzlichen Kosten.

Vielmehr gilt nach Regierungsangaben jeweils jener Preis, der zwischen den Tarifpartnern für den entsprechenden Spitalstandort verhandelt oder von den Regierungen festgelegt wurde. Auf eine komplette Patientenfreizügigkeit in den Spitälern hatten sich die Regierung schon im April 2012 geeinigt. Damit soll der gemeinsame Gesundheitsversorgungsraum Nordwestschweiz gestärkt werden.

Baselland muss mit Mehrkosten rechnen

In Baselland war die geplante Patientenfreizügigkeit nach dem Amtsantritt des neuen Gesundheitsdirektors Thomas Weber im Juni noch einmal auf den Prüfstand gekommen. Dies, weil keine detaillierten Angaben zu den finanziellen Folgen vorlagen, wie ein Sprecher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion auf Anfrage sagte.

Nun hätten genauere Berechnungen ergeben, dass der Kanton Baselland auf Grundlage der akutellen Patientenströme mit Mehrkosten im tieferen einstelligen Millionenbereich rechnen müsse, sagte der Sprecher weiter. An den ursprünglichen Vereinbarung über die freie Spitalwahl seien deshalb keine Änderungen mehr vorgenommen worden.

Aktualisierter Staatsvertrag eingeleitet

Weiter haben die Regierungen am Dienstag die Umsetzung des von den Parlamenten beider Basel genehmigten aktualisierten Staatsvertrags für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) eingeleitet. Der Vertrag soll rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Genehmigt haben die Regierungen auch die Eröffnungsbilanz des UKBB. Mit dem als Sacheinlage der Kantone übertragenen Spitalneubau verfügt das UKBB über eine Eigenkapitalquote von 35 Prozent. Es habe damit eine solide finanzielle Basis, heisst es im Communiqué.

Nächster Artikel