Freigelassene Sexualstraftäter nicht im Internet blossstellen

Eine Veröffentlichung der Namen freigelassener Sexualstraftäter im Internet kommt für die Aargauer Regierung nicht in Frage. Der Regierungsrat führt gegen eine solche Publikation juristische Hürden, moralische Gründe und die Haltung des Bundesrats zu Vorstössen auf Bundesebene ins Feld.

Eine Veröffentlichung der Namen freigelassener Sexualstraftäter im Internet kommt für die Aargauer Regierung nicht in Frage. Der Regierungsrat führt gegen eine solche Publikation juristische Hürden, moralische Gründe und die Haltung des Bundesrats zu Vorstössen auf Bundesebene ins Feld.

Durch die Publikation der Namen und Adressen würden freigelassene Sexualstraftäter öffentlich und auf unbestimmte Zeit im Internet angeprangert und blossgestellt, heisst es in der Antwort der Regierung auf eine SVP-Interpellation. Dadurch würde eine Person das Leben lang gebrandmarkt.

Eine Veröffentlichung der Namen verletze mehrere Grundrechte, insbesondere den in der Bundesverfassung festgeschriebene Schutz der Privatsphäre, schreibt die Aargauer Regierung. Zudem gehe das herrschende Rechtsverständnis davon aus, dass mit der Verbüssung der Strafe die Schuld der verurteilten Person als getilgt gelte.

Die Regierung verweist auch auf zwei ähnliche Vorstösse auf nationaler Ebene von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH). Der Bundesrat lehne sowohl ein nationales Register von verurteilten pädophilen Straftätern ab als auch ein Register von Tätern, die wegen eines Sexual- oder Gewaltdelikts an Kindern unter 16 Jahren verurteilt wurden.

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