Freigestellter Basler Sanitäts-Teamleiter obsiegt vor Gericht

Im Konflikt um die Versetzung von Lorenz Nägelin, Teamleiter bei der Berufssanität Basel-Stadt, ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt (JSD) am Mittwoch beim Appellationsgericht abgeblitzt. Wird der Entscheid rechtskräftig, behält Nägelin seine Stelle.

Im Konflikt um die Versetzung von Lorenz Nägelin, Teamleiter bei der Berufssanität Basel-Stadt, ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt (JSD) am Mittwoch beim Appellationsgericht abgeblitzt. Wird der Entscheid rechtskräftig, behält Nägelin seine Stelle.

In seiner Funktion als Verwaltungsgericht hat das Appellationsgericht den Rekurs des JSD gegen einen Entscheid der Personalrekurskommission abgewiesen. Diese hatte die vom Departement im Oktober 2013 verfügte Versetzung aufgehoben. Der seit Ende Juli 2013 freigestellte Nägelin hatte die als Ersatz angeordnete Stelle als Leiter Militär- und Zivilschutzstelle abgelehnt.

Wegen der unterschiedlichen Rechtsmittelwege und damit Zuständigkeiten ging es beim Entscheid des Gerichts einzig um die Frage, ob es sich bei der Versetzung um eine organisatorische oder eine disziplinarische Massnahme handelt. Dabei gelangte das Gericht zum Schluss, dass das JSD mit der Mitte Juni 2013 auferlegten Bewährungsfrist die Weichen in Richtung disziplinarische Massnahme gestellt habe.

Was danach passiert sei, habe keine neue Situation geschaffen, die bedeutet hätte, dass man den eingeschlagenen Weg verlassen hätte, hielt der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Begründung fest. Das Departement hatte geltend gemacht, die Versetzung sei als organisatorische Massnahme zu verstehen.

In diesem Falle wäre jedoch die Personalrekurskommission nicht zuständig gewesen. Das Verwaltungsgericht hätte zudem nicht in Dreier-, sondern in Kammerbesetzung entscheiden müssen.

Keinerlei Pflichtverletzungen

Vor Gericht wurde erstmals öffentlich, womit das von Regierungsrat Baschi Dürr geleitete Departement die Versetzung begründete. Nägelin habe sich keinerlei Pflichtverletzungen oder ungenügender Leistungen zu Schulden kommen lassen, ist der Versetzungsverfügung zu entnehmen.

Das Problem habe darin bestanden, dass der Teamleiter durch sein persönliches Verhalten ein Hindernis für einen Neustart des Bereichs Sanität gewesen sei. Nägelin habe sich stets korrekt verhalten und nichts getan, was er nicht hätte tun dürfen, räumte der Vertreter des Departements vor Gericht ein.

Nägelin habe aber massgebenden Anteil an der problematischen Situation in der Abteilung Sanität gehabt. Sein Verhalten habe zu Gruppenbildung bis hin zur Polarisierung in der Sanität geführt und eine Lähmung der Abteilung zur Folge gehabt, führte der Vertreter des Departements aus.

Weiterzug ans Bundesgericht noch offen

Da es keinen Anlass für disziplinarische Massnahmen gegeben habe, habe der Arbeitgeber zum Instrument der organisatorischen Versetzung gegriffen, sagte er weiter. Der Gerichtspräsident betonte in der mündlichen Begründung, dass das Urteil nichts über den Konflikt im Bereich Sanität und die Rolle Nägelins in diesem aussage.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Lorenz Nägelin, der als SVP-Vertreter im Grossen Rat politisiert und 2012 für die Basler Regierung kandidiert hatte, zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber den Medien erleichtert und erfreut. Er werde gerne seine Arbeit bei der Sanität wieder aufnehmen, sagte er.

Der Vertreter des Departements liess offen, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird.

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