Der Sanitäts-Teamleiter, der in der Folge eines Hauskrachs bei der Basler Sanität versetzt werden sollte, hat vor dem Basler Verwaltungsgericht obsiegt. Das Gericht wies einen Rekurs des Sicherheitsdepartements gegen einen Entscheid der Personalrekurs-Kommission ab, die dem Mann bereits Recht gegeben hatte.
In der Basler Berufssanität hatte es über längere Zeit gegärt. Nach einem harschen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats versetzte Sicherheitsdirektor Baschi Dürr im Juli 2013 den damaligen Leiter der Sanität in eine andere Stelle. Ebenfalls versetzt werden sollte der Team-Leiter.
Dieser setzte sich indes zur Wehr. Die Personalrekurs-Kommission entschied 2014 zu seinen Gunsten. Das Sicherheitsdepartement zog den Fall jedoch vor das Verwaltungsgericht weiter, das nun aber ebenfalls gegen das Departement entschied.