Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist unter Dach. Der Ständerat hat dem Abkommen als Zweitrat zugestimmt. Umstritten waren noch Fragen zu den Menschenrechten, zur Vereinbarkeit mit der Zuwanderungsinitiative und zu einer allfälligen Volksabstimmung.
Die Streitpunkte führten zu vielen Enthaltungen. Der Ständerat stimmte dem Geschäfts schliesslich mit 25 zu 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Das Freihandelsabkommen ist damit beschlossene Sache.
Eine links-grüne Minderheit hatte erfolglos Nachverhandlungen verlangt. Die Minderheit forderte Anpassungen in zwei Bereichen. Erstens sollten zwingende Menschenrechtsbestimmungen und arbeitsrechtliche Regelungen in das Abkommen aufgenommen werden. Um dem Bundesrat die Verhandlungen in diesem Punkt zu erleichtern, sollte er den Chinesen dafür im Bereich Finanzdienstleistungen entgegenkommen.
Als zweite Anpassung sollte es chinesischen Banken erleichtert werden, eine Niederlassung in der Schweiz zu gründen. Hier könnte man der Gegenseite einen Vorteil anbieten und so auf ein Entgegenkommen bei den Menschenrechten hoffen, sagte Minderheitssprecher Luc Recordon (Grüne/VD).
Unterstützung erhielt er von Markus Stadler (GLP/UR). Der Bundesrat setze auf „Geschäfte statt Menschenrechte“, statt auf „Geschäfte machen und Menschenrechte beachten“. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bezeichnete es hingegen als „illusorisch, dass wir mit Nachverhandlungen weiterkommen könnten“.
„Über den Erwartungen“
Die Mehrheit sprach sich mit 24 zu 6 Stimmen bei 10 Enthaltungen gegen Nachverhandlungen aus. Im Abkommen werde auf menschenrechtsrelevante Dokumente verwiesen, unter anderem auf die UNO-Charta, sagten mehrere Redner. Parallel zum Freihandelsabkommen sei ein rechtsverbindliche Zusatzabkommen zu den Arbeitsrechten abgeschlossen worden. Zu den Umweltstandards gebe es ein spezielles Kapitel im Freihandelsabkommen. „Was die Nachhaltigkeit betrifft, ist das Verhandlungsergebnis angesichts der Ausgangslage eher über den Erwartungen“, sagte Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH).
Die Schweiz werde auch nicht verpflichtet, Produkte aus Gefangenenarbeit zuzulassen, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Dies werde manchmal fälschlicherweise behauptet. Im Gegenteil, die Schweiz könne mit dem Abkommen in diesem Zusammenhang neu Massnahmen ergreifen.
Ebenfalls erfolglos blieb ein Rückweisungsantrag an die Kommission von Christian Levrat (SP/FR). Dieser verlangte, erst zu prüfen, ob das Freihandelsabkommen nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative noch mit der Verfassung vereinbar sei.
Keine Volksabstimmung
Der Ständerat hat sich zudem mit 23 zu 16 Stimmen dagegen ausgesprochen, das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Bedingungen dafür seien nicht erfüllt, sagte Gutzwiller. Denn das Abkommen sei kündbar, es gehe nicht um den Beitritt zu einer internationalen Organisation und die Umsetzung erfordere weder eine Änderung von Bundesgesetzen noch enthalte es wichtige rechtssetzende Bestimmungen.
Damit ist klar, dass es zum Freihandelsabkommen mit China keine Volksabstimmung geben wird. Bereits der Nationalrat hatte es abgelehnt, den Vertrag dem Referendum zu unterstellen.
Wettbewerbsvorteile für Schweizer Firmen
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit der weltweit zweitgrössten Volkswirtschaft hatten rund zweieinhalb Jahre gedauert. Das über 1100 Seiten starke Abkommen umfasst den Waren- und Dienstleistungshandel und soll Schweizer Firmen Wettbewerbsvorteile bringen. Dazu werden beispielsweise Zölle auf Industriegütern und landwirtschaftliche Produkten schrittweise abgebaut. Der Schutz von geistigem Eigentum wird verstärkt und der Rechtsschutz verbessert.
Gutzwiller betonte die Wichtigkeit des Abkommens für die Schweiz. „China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste Abnehmer weltweit, nach der EU und den USA.“ 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,8 Milliarden Franken nach China (3,7 Prozent aller Ausfuhren der Schweiz), die Importe aus China beliefen sich auf 10,3 Milliarden Franken (5,5 Prozent aller Einfuhren).
Mehrere Redner verwiesen darauf, das Abkommen mit China sei gerade nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative wichtig, da die Weiterführung des bilateralen Weges ungewiss sei. Schweizer Betriebe erhielten gegenüber Mitbewerbern aus der EU und den USA einen Wettbewerbsvorteil. Davon könnten nicht nur grosse Betriebe, sondern insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren.