Ein Aargauer Lehrer ist vom Bezirksgericht Aarau wegen sexueller Handlungen mit einer unter 16-jährigen Schülerin zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Ein Jahr davon muss der Verurteilte im Gefängnis absitzen.
Das Gericht sprach den Lehrer wegen sexuellen Handlungen mit einer unter 16-jährigen Schülerin sowie wegen pornografischen Bildern von Kindern auf seinem Computer für schuldig, wie Gerichtspräsident Thomas Müller am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte damit verschiedene Medienberichte.
Die Mehrheit des fünfköpfigen Bezirksgerichts sprach den Mann mangels Beweisen vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sowie der mehrfachen sexuellen Nötigung frei. Dabei habe sich das Gericht an den Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gehalten.
Dem ehemaligen Lehrer der Bezirksschule Aarau wurde strafmildernd zugestanden, dass er rund sechs Jahre auf eine Gerichtsverhandlung warten musste. Die überlange Verfahrensdauer habe sich auch schon als Strafe ausgewirkt, hielt Müller fest. Der ehemalige Lehrer sei inzwischen arbeitslos und bereits ausgesteuert worden.
Berufsverbot und Genugtuung
Der Lehrer darf weitere vier Jahre keine Kinder unter 16 Jahren unterrichten. Bis zu dieser Altersgrenze sprach das Bezirksgericht ein vierjähriges Berufsverbot aus. Zudem muss der Mann der Frau eine Genugtuung von 9000 Franken zahlen.
Der Verurteilte wurde nicht im Gerichtssaal verhaftet, weil bei ihm offenbar keine Fluchtgefahr besteht. Dies belegen die sechs Jahre im Vorfeld des erstinstanzlichen Prozesses. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert.
Die Verteidigung verlangte, dass der Lehrer keine Strafe erhalten soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.
Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt
Der Prozess fand in den Räumlichkeiten des Bezirksgerichtes Brugg AG statt. Grund dafür sind elektronischen Einrichtungen, die im Gebäude des Bezirksgerichtes Aarau fehlen. In Brugg AG konnte das Opfer im Nebenzimmer befragt werden.
Die Befragung wurde dem Gericht in Bild und Ton in den Saal übermittelt. Das Opfer musste auf diese Weise dem Angeklagten nicht begegnen. Die Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Der Prozess am Mittwoch dauerte zwölfeinhalb Stunden.