Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren für den Mann, der im April 2014 in Dietlikon ZH seine Freundin mit rund 25 Messerstichen umbrachte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.
Zur Bluttat kam es in der Wohnung des Mörders. Mit einem Küchenmesser stach dieser rund 25 Mal auf Schulter und Oberkörper des Opfers ein. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Mann in der Folge zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft erhöhte das Obergericht des Kantons Zürich die Strafe auf 15 Jahre.
In seiner Beschwerde ans Bundesgericht machte der Verurteilte unter anderem geltend, dass das psychiatrische Gutachten zu seiner Steuerungs- und Schuldfähigkeit widersprüchlich sei. Zudem sei sein Geständnis bei der Strafzumessung zu wenig berücksichtigt worden.
Das Bundesgericht hat diese Rügen in einem am Montag publizierten Entscheid abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass das Gutachten schlüssig sei und die Vorinstanz alle Faktoren bezüglich der Strafzumessung korrekt berücksichtigt habe.
(Urteil 6B_604/2016 vom 29.11.2016)