Das Zürcher Bezirksgericht hat einen FCZ-Fan zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der heute 24-Jährige hatte beim Zürcher Derby vom 2. Oktober 2011 eine brennende Fackel in den GC-Fansektor geworfen.
Das Gericht sprach den rabiaten Fussballfan am Freitag der Gefährdung des Lebens, der versuchten einfachen Körperverletzung, der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie des Verstosses gegen das Vermummungsverbot schuldig. Die Probezeit für den Schweizer beträgt drei Jahre.
Das Gericht ging von einer skrupel- und rücksichtslosen Tat aus. Eine derartige Fackel brenne über 60 Sekunden lang und könne lebensgefährliche Wirkung entfalten. Der Angeklagte habe dies gewusst. Trotzdem habe er die Fackel geworfen.
Der beschuldigte FCZ-Fan hatte beim Zürcher Derby vom 2. Oktober 2011 kurz vor Schluss in den dicht gedrängten GC-Fan-Sektor eine Pyro-Fackel geworfen. Die über 1500 Grad heisse Fackel traf einen Fan an der Schulter und verletzte diesen leicht. Das Fussballspiel wurde rund eine Viertelstunde vor Schluss abgebrochen.
Zerknirscht und wortkarg
Der geständige Täter zeigte sich vor Gericht zerknirscht, wortkarg und kleinlaut. Er sei wegen des Vorfalls mit einem dreijährigen Stadion-Verbot belegt worden. Auch blicke er reumütig auf jenen Tag zurück.
Als in der 70. Spielminute einige GC-Fans verschiedene FCZ-Embleme verbrannten, habe er die Nerven verloren, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er vermummte sich, ehe er zusammen mit einem Kollegen zur GC-Ecke rannte. Dort angekommen, warfen die beiden zwei Fackeln in die Menge.
Die Feuerkörper lösten Panik aus. Während ein Teil der GC-Fans aus dem Stadion flüchtete, prügelten sich andere mit FCZ-Anhängern. Unter diesen befand sich auch der Beschuldigte, der einem GC-Fan mehrfach gegen den Hinterkopf schlug.
Teilbedingte Freiheitsstrafe verlangt
Nach Ansicht des Staatsanwalts hätte der Fackelwurf zu schwersten Verletzungen führen können. Er forderte wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Davon hätte der FCZ-Fan ein Jahr absitzen sollen.
Der Verteidiger verlangte in vielen Punkten Freisprüche und setzte sich für eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen ein. Der Fackelwurf sei nicht geeignet gewesen, lebensgefährliche Verletzungen anzurichten.
Der Zuschauer habe an der Schulter lediglich eine leichte Rötung erlitten und sei mit einem Eisbeutel behandelt worden. Zudem sei sein Klient in den Medien an den Pranger gestellt worden. Er habe beinahe seine Arbeitsstelle verloren.
Der junge Mann hatte sich wenige Tage nach dem Derby bei der Polizei gemeldet. Er sei der gesuchte Fackelwerfer. Sein Bild war in mehreren Medien veröffentlicht worden. Daraufhin verbrachte er über 20 Tage in Untersuchungshaft.