Deutschlands bekanntester ehemaliger Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Er soll für die jahrelange Unterbringung in Kliniken entschädigt werden.
Das Landgericht Regensburg hielt ihn zwar für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in einem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde. Mollath kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschliessend getreten, gebissen und gewürgt.
Nicht geisteskrank
Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths sah die Vorsitzende Elke Escher weder bei der Tat noch später. Damit stellte sie fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie sass. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Die Zahlung dürfte sich nach Schätzungen auf rund 50’000 Euro belaufen.
Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht.
Mollath zeigte sich nach dem Freispruch vom Donnerstag denn auch enttäuscht. «Es entspricht nicht den Tatsachen. So war es nicht», sagte er zu dem vom Gericht geschilderten Tatablauf. Er hat allerdings keine Rechtsmittel mehr, da er vollständig freigesprochen wurde.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.