Im Schweizer Nebenprozess zum Parmalat-Betrugsskandal ist am Montag der angeklagte 53-Jährige in den wesentlichen Punkten freigesprochen worden. Das Ex-Kadermitglied der Bank of America musste sich wegen Geldwäscherei, Urkundenfälschung und Bestechung verantworten.
Der Richter äusserte sich am Montag in seinem Urteil zu zwei Anklageschriften. Die eine war nach einem Bundesgerichtsentscheid zur Neubeurteilung an das Gericht in Bellinzona zurückgewiesen worden.
Nur in einem Teilbereich dieser ersten Anklageschrift aus dem Jahr 2013 entschied der Richter auf einen Schuldspruch – für den Straftatbestand der Anstiftung zur Dokumentenfälschung legte er eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 90 Franken fest. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Die zweite Anklageschrift stammte aus dem Jahr 2015 – darin wurde dem Angeklagten vorgeworfen, hauptsächlich zwischen 2000 bis 2004 in den Kantonen Tessin und Graubünden sowie im Fürstentum Liechtenstein Gelder von rund 52,5 Millionen Franken gewaschen zu haben. Er wurde darin ausserdem mit wiederholter Urkundenfälschung und Bestechung konfrontiert.
Für keine dieser dem Ex-Kadermitglied der Bank of America zur Last gelegten Taten entschied der Richter auf einen Schuldspruch.
Unwissenheit über kriminelle Herkunft
Zum einen seien die vorgeworfenen Taten im Bereich der Geldwäscherei verjährt – zum anderen habe der Angeklagte zum damaligen Zeitpunkt nicht wissen können, dass die von ihm transferierten Geldern eine kriminelle Herkunft hatten, so der Richter.
Ausserdem hätte der aktuell in Mailand wohnhafte Ex-Banker die ihm anvertrauten Gelder damals nicht auf diese Weise investiert, wenn er gewusst hätte, dass sich Parmalat in einer schwierigen Lage befand.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für das angeklagte Ex-Kadermitglied der Bank of America gefordert. Die Verteidigung beantragte für den 53-Jährigen dagegen einen Freispruch.
Im Zusammenhang mit dem am Montag verkündeten Freispruch wurde dem Ex-Banker auch eine Entschädigung für den moralischen Schaden in der Höhe von 21’400 Franken zugesprochen. Er erhält ausserdem rund 336’000 Franken an Entschädigung für die Anwaltskosten.
Er werde das schriftlich begründete Urteil abwarten und erst dann einen möglichen Rekurs prüfen, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Anschluss an das Urteil.