Freispruch in zweiter Instanz: Acht Jahre nach dem Tod eines Kindes bei einer Geburtseinleitung in der Universitätsfrauenklinik (UFK) Basel hat das Appellationsgericht den ehemaligen Klinikleiter am Freitag von allen strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen.
Das Basler Strafgericht hatte den Ex-Klinikleiter und Chefarzt im Dezember 2010 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 900 Franken verurteilt. Dagegen hatte der Arzt appelliert. In den Hauptanklagepunkten der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung war schon vor erster Instanz Freispruch erfolgt.
Das Strafgericht hatte den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung damit begründet, dass die Patientin mangelhaft über das verwendete Medikament informiert worden sei und deshalb nicht rechtsgültig in den medizinischen Eingriff habe einwilligen können. Aufgabe des Klinikleiters wäre es gewesen, Richtlinien für eine detaillierte Aufklärung zu erlassen, hatte das Strafgericht befunden.
Das Appellationsgericht kam hingegen zum Schluss, dass die Aufklärung genügend war. Ausschlaggebend für diese Beurteilung war für das Gericht, dass es sich ungeachtet des „Off-Label-Use“ des verwendeten Medikaments Cytotec um eine Standardbehandlung handelte. Zudem liege kein Beleg vor, dass das Risiko einer Uterusruptur höher sei als bei einer Spontangeburt oder einem anderen Medikament.
Der tragische Vorfall, bei dem eine damals 36-jährige Frau ihr Baby verlor, ereignete sich im August 2004 an der UFK Basel. Das zur Einleitung der Geburt eingesetzte Mittel löste Wehen aus, machte jedoch den Muttermund nicht weich. Darauf kam es zu einem Riss der Gebärmutter und einer Ablösung der Plazenta. Das ungeborene Kind starb an Sauerstoffmangel.