Das Polizeigericht in Genf hat einen Genfer Banker vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung mit dem Ziel der Bereicherung freigesprochen. Der Genfer Kanton muss dafür nun in die Tasche greifen.
Der ehemalige Chef der zur Bank Santander gehörenden Genfer Investmentfirma Optimal Investment Services hatte einen Teil der Kundengelder dem US-Investor Bernie Madoff anvertraut, bevor dessen Schneeballsystem aufflog. Madoff wurde in den USA deswegen zu 150 Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Polizeigericht wies darauf hin, dass der Fall mit dem Wissenstand vor der Verhaftung von Madoff im Jahr 2008 beurteilt werden müsse. Bevor der Betrug aufgeflogen sei, habe Madoff grosses Prestige und einen tadellosen Ruf genossen.
Auch die US-Börsenaufsicht SEC – die als eine der strengsten Aufseherinnen auf der Welt gilt – kontrollierte Madoffs Firma, ohne Verdacht zu schöpfen. Laut dem Gericht entwickelte Madoff ein kompliziertes und durchdachtes Betrugssystem, wobei er sich zahlreichen Tricks bediente, um den Kontrollen zu entwischen.
Zudem seien die Investoren, deren Geld Optimal Investment Services Madoff anvertraute, zuvor über das Risiko informiert worden, das Geld zu verlieren.
Keine unrechtmässige Bereicherung
Auch den Vorwurf der unrechtmässigen Bereicherung fegte das Gericht hinweg. Der Angeklagte hat demnach die Kommissionen aus der Anlage von Madoff nie angerührt. Entlöhnt wurde er von seinem Arbeitgeber, der Bank Santander, für die er 18 Jahre tätig war. Dieses Salär sieht das Gericht hinsichtlich seiner Verantwortung für 80 Angestellte als angemessen an.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, sich nicht genügend für die Aktivitäten Madoffs interessiert zu haben. Staatsanwalt Marc Tappolet hatte eine auf drei Jahre bedingte Busse von 150’000 Franken gefordert. Geklagt hatte ein Kunde von Optimal Investment Services, der 100’000 Dollar in den Fonds investiert hatte.
Teuer zu stehen kommt den Fall nun den Kanton Genf. Das Polizeigericht entschied, dass der Kanton dem 55-Jährigen eine Million Franken für seine Anwaltskosten, eine weitere Million Entschädigung für die entgangenen Gewinne infolge des Prozesses und 15’000 Franken Genugtuung zahlen muss.