Freispruch für GLP-Landrat Schafroth: Keine Verletzung des Amtsgeheimnisses

Das Strafverfahren gegen den Baselbieter GLP-Landrat Gerhard Schafroth wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung bei der Debatte zur Pensionskasse-Reform ist eingestellt worden. Dies teilte die damit betraute Obwaldner Staatsanwältin am Mittwoch mit.

Wurde freigesprochen: GLP-Landrat Gerhard Schafroth. (Bild: Basile Bornand)

Das Strafverfahren gegen den Baselbieter GLP-Landrat Gerhard Schafroth wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung bei der Debatte zur Pensionskasse-Reform ist eingestellt worden. Dies teilte die damit betraute Obwaldner Staatsanwältin am Mittwoch mit.

Gerhard Schafroth (GLP) und Hanspeter Weibel (SVP) können aufatmen: Das Strafverfahren gegen die Landräte wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung bei der Debatte zur Pensionskasse-Reform ist eingestellt worden.

Informationen, die die beiden Landräte Schafroth und Weibel (SVP) in Medienmitteilungen am 12. September 2013 zur basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) publiziert hatten (auf der Rückseite des Artikels), seien weder Amtsgeheimnisse noch Sitzungsgeheimnisse, schreibt die Staatsanwältin. Auslöser des Verfahrens war eine Strafanzeige gegen Unbekannt gewesen.

Schafroth ist Mitglied der Finanzkommission (Fiko) des Landrats, Weibel Präsident der Geschäftsprüfungskommission. Die beiden hatten Zahlen der Regierung über die Konsequenzen der BLPK-Sanierung publiziert, welche die Regierung der Fiko übergeben und diese als vertraulich erklärt hatte.

Nichts wirklich neues oder geheimes

Laut der Staatsanwältin waren die regierungsrätlichen Berechnungen aber schon zuvor einem breiteren Publikum präsentiert worden, namentlich im Abstimmungskampf sowie im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde. Zudem handle es sich inhaltlich nicht um Amtsgeheimnisse im materiellen Sinne.

Überdies habe die Fiko die Zahlen erst vertraulich erklärt, nachdem sie an Weibel übergeben worden waren. So sei auch formell kein Geheimnischarakter zum Zeitpunkt der Kundgabe gegeben gewesen.

Deswegen sei «den Beteiligten kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen». Die Obwaldner Staatsanwältin hat daher das Strafverfahren vollumfänglich eingestellt. Um Befangenheitsvorwürfen vorzubeugen, hatten die Baselbieter Behörden das Verfahren ausserkantonal durchführen lassen.

Schonungslos korrekt: Hanspeter Weibel, SVP-Landrat und Präsident der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission.

Hat korrekt gehandelt: Hanspeter Weibel, SVP-Landrat und Präsident der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission. (Bild: zVg)

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