Vier Jahre nach dem Tod eines Snowboarders im Berner Oberland sind zwei Pistenchefs vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Nach Auffassung des Regionalgerichts in Thun haben sie ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt.
Der Snowboarder war am 23. März 2011 auf der First in Grindelwald BE von einem Pistenfahrzeug überrollt worden, das eine Schneekanone transportierte. Der Lenker des Fahrzeugs gab an, er habe den Snowboarder übersehen. Er akzeptierte den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber seine beiden Vorgesetzten.
Diese wehrten sich gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Sicherheitsvorkehrungen für den Schneekanonen-Transport unterlassen und deshalb krass sorgfaltswidrig gehandelt zu haben. Das Pistenfahrzeug sei mit Warnblinker und akustischem Signal den Berg hinauf gefahren, machten sie geltend. Weitere Massnahmen habe es nicht gebraucht.
Einzelrichter Jürg Santschi teilte diese Ansicht, wie er am Freitag in der Urteilsbegründung deutlich machte. Verantwortlich für den Unfall sei in erster Linie der Fahrer des Pistenfahrzeugs. Dieser habe unvorsichtig gehandelt und bei der Fahrt den Berg hinauf nicht nach rechts geschaut.
Diese Unachtsamkeit könne man seinen Vorgesetzten nicht anlasten. Sonst müsste man jeden Transportunternehmer für das Verhalten seiner Chauffeure verantwortlich machen.
Der Staatsanwalt hatte zwei Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung und bedingte Geldstrafen gefordert. Ob er das erstinstanzliche Urteil weiterzieht, liess er am Freitag auf Anfrage offen.