Erfolg für Klatsch-Kolumnistin Hildegard Schwaninger vor dem Zürcher Bezirksgericht: Sie ist vollumfänglich freigesprochen worden vom Vorwurf, einen Winterthurer Unternehmer mit Verleumdung und übler Nachrede verunglimpft zu haben.
Der Fall zieht sich seit Jahren hin. Das Bezirksgericht befasste sich bereits zum zweiten Mal damit. Im August 2012 sprach es die Kolumnistin der üblen Nachrede schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe. Aufgrund eines Formfehlers wurde da Urteil aufgehoben.
Im zweiten Anlauf kam das Gericht nun zu einem Freispruch. Der Kläger muss die Gerichtskosten übernehmen und der Gegenseite eine Prozessentschädigung von mehr als 10’000 Franken entrichten. Ob er die Angelegenheit weiterziehen wird, ist noch nicht klar. Die schriftliche Begründung des jüngsten Urteils steht noch aus.
Schwaninger hatte im August 2008 in einer Kolumne im «Tages-Anzeiger» («TA») den Unternehmer als gescheiterten und undurchsichtigen Hochstapler bezeichnet. Durch Kapitalvernichtung habe er eine Megapleite hingelegt. Er habe stets eine halbseidene Lady an jedem Arm gehabt. Wegen illegaler Machenschaften könne er nicht mehr in die Schweiz einreisen.
Der Unternehmer hatte eine Verurteilung wegen Verleumdung und eine Bestrafung mit 100 Tagessätzen zu 150 Franken verlangt. Bei einem Schuldspruch wegen übler Nachrede wären 70 Tagessätze angemessen.
Das Gericht folgte nun jedoch dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Als Klatsch-Kolumnistin habe Schwaninger keinen sachlich-journalistischen Bericht geschrieben. In einer Klatsch-Kolumne erwarte die Leserschaft sprachliche Übertreibungen. Die Autorin habe sich zudem auf den «TA»-Hausjuristen verlassen, der den Text überprüft und als unbedenklich eingestuft hatte.