Die sieben St. Galler Kiosk-Verkäuferinnen, die Porno-Hefte und DVD’s öffentlich zugänglich gemacht haben sollen, sind vom Kreisgericht freigesprochen worden. Die Frauen wehrten sich erfolgreich gegen Strafbescheide der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Pornografie.
Am 13. August 2011 wollte sich ein Vater, der mit seinem 13-jährigen Sohn unterwegs war, beim Kiosk am Perron 1 beim Bahnhof St. Gallen nach einem Computerheft umsehen. Beim Stöbern geriet er an Hefte mit pornografischen Abbildungen.
Die Kioskverkäuferinnen hätten die Einwände des Kunden gegen die Porno-Hefte ignoriert, sagte der Staatsanwalt vor Gericht. Am nächsten Tag kam der Mann wieder und fotografierte die Auslage. Danach erstattete er Anzeige. Die Polizei kontrollierte daraufhin mehrere Kiosk-Filialen.
Hefte auf Augenhöhe von Kindern
Den Mitarbeiterinnen dreier Kiosk-Filialen in St. Gallen wurde vorgeworfen, Hefte mit Szenen von Anal-, Oral- und Vaginalverkehr auf den Titelseiten öffentlich ausgestellt zu haben, so dass sie auch für Minderjährige zugänglich waren.
Die Staatsanwaltschaft brummte den Verkäuferinnen bedingte Geldstrafen von 15 Tagessätzen à 70 bis 110 Franken und Bussen von 450 Franken auf. Die Anklage beharrte am Montag auf ihren Anträgen. Sie stützte sich auf Fotos der Auslagen der Kioske.
Die Hefte seien mangels Abschottung nicht nur erwachsenen Personen, sondern auch Jugendlichen angeboten worden. Die Porno-Hefte seien gut einsehbar und auf Augenhöhe von Kindern gewesen, sagte der Staatsanwalt.
Veraltete Sexualmoral
Die Verteidiger der sieben Frauen forderten Freisprüche. Die Kiosk-Verkäuferinnen hätten sich in einem Verbotsirrtum befunden. Sie hätten sich an die Weisungen ihres Arbeitgebers gehalten und davon ausgehen können, nichts Unrechtes zu tun.
Es sei nicht erwiesen, dass die Angeschuldigten überhaupt mit den Heften in Berührung gekommen seien. Sie würden nun zum Bauernopfer gemacht. Die Frauen machten vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Die Porno-Hefte hätten sich in den obersten Regalen in einer Ecke der Kioske befunden und es seien Jugendschutzschilder angebracht worden. Die Covers seien erst durch den Eingriff der Polizei sichtbar gemacht worden. Die Anklage stütze sich auf eine veraltete Sexualmoral. Pornografie sei heute überall zugänglich.
Verbotsirrtum
Die Einsatzdaten der Valora, Betreiberin der Kioske, genügten nicht, um zu beweisen, dass die beiden Verkäuferinnen am 13. August 2001 auch wirklich gearbeitet hätten, sagte die Einzelrichterin in ihrer Begründung. Ausserdem seien die Fotos des Klägers nicht verwertbar.
Bei den meisten Aufnahmen er Polizei, seien keine pornografischen Abbildungen zu erkennen. Bei einigen Fotos müsse davon ausgegangen werden, dass die Anordnung der Hefte manipuliert worden sei.
Beim Kiosk am Gleis 1 seien die Regale mit den Erotika zu wenig hoch angebracht worden, um Jugendliche zu schützen, dass hätte auch die Verkäuferin wissen müssen. Sie habe sich aber in einem Verbotsirrtum befunden und sei deshalb freizusprechen, sagte die Richterin.
Der Staatsanwalt liess nach der Urteilsverkündung auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda offen, ob er die Urteile ans Kantonsgericht St. Gallen weiterzieht.