Bei einem Unfall im Sommer 2010 sind beim Bürkliplatz in Zürich zwei Fischer von einem Auto erfasst und getötet worden. Das Bezirksgericht Zürich hat den Autofahrer am Dienstag vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor Gericht – wie die Verteidigung – für einen Freispruch plädiert, eine Verurteilung wurde von den Geschädigtenvertretern gefordert. Das Gericht kam zum Schluss, der Fahrer habe keine Sorgfaltspflicht verletzt.
Die Opfer, ein 34-jähriger Serbe und ein 60-jähriger Schweizer, sassen am Sonntagmorgen des 11. Juli 2010 am Ufer des Zürichsees und fischten. Ein Autofahrer, ein damals 42-jähriger Franzose, fuhr kurz nach 7 Uhr Richtung See und verlor wegen eines epileptischen Anfalls die Herrschaft über sein Fahrzeug.
Dieses schoss eine Treppe hinunter und erfasste die beiden Hobby-Fischer von hinten. Der jüngere starb noch an der Unfallstelle, der ältere später im Spital.
Nach Ansicht des Gerichts war der epileptische Anfall nicht vorhersehbar. Der Fahrer habe sei dreieinhalb Jahren keinen Anfall mehr gehabt. Zudem habe er zur Unfallzeit keinen Schlafmangel und kein Stress gehabt und sei nicht alkoholisiert gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar 2012 das Verfahren gegen den Autofahrer eingestellt. Die Geschädigtenvertreter verlangten aber eine Anklage und das Zürcher Obergericht hiess ihren Antrag gut.