Das Militärgericht in Yverdon VD hat am Freitag fünf Armee-Kadermitglieder in den meisten Anklagepunkten im Prozess um Schiessübungen in den Räumlichkeiten der Schweizer Armee entlastet. Es verhängte einen Freispruch und vier bedingte Geldstrafen.
Auch wenn die Strafen eher mild ausfielen, fand der Präsident des Militärgerichtes 2 klare Worte gegenüber den Berufsmilitärs. Betroffen war vor allem der Hauptangeklagte, der zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 200 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken verurteilt wurde.
Nach Ansicht des Gerichtspräsidenten muss ein derartiges Chaos in der Verwaltung von Armee-Munition eine Verurteilung und nicht eine einfache Disziplinarmassnahme zur Folge haben. Im Prozess ging es um von den Beschuldigten organisierte Schiessübungen auf Ständen der Armee.
Bei den fünf Angeklagten handelt es sich um Kaderangehörige des «Lehrverbandes Infanterie». Sie mussten sich wegen Veruntreuung sowie Missbrauch und der Verschleuderung von Armee-Material verantworten. Dem Hauptangeklagten wurde zudem gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen.