Freisprüche im Axtmord-Prozess für zwei Angeklagte gefordert

Im Axtmord-Prozess vor dem Strafgericht in Bellinzona haben am Montag die Verteidiger plädiert. Für den Verkäufer der Tatwaffe und einen Freund des mutmasslichen Haupttäters forderten die Anwälte Freisprüche in den wichtigsten Anklagepunkten.

Blick in einen Gerichtssaal (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Axtmord-Prozess vor dem Strafgericht in Bellinzona haben am Montag die Verteidiger plädiert. Für den Verkäufer der Tatwaffe und einen Freund des mutmasslichen Haupttäters forderten die Anwälte Freisprüche in den wichtigsten Anklagepunkten.

Im Fall der beschuldigten Mutter des mutmasslichen Haupttäters, die ihren minderjährigen Sohn zur Ermordung des Stiefvaters angestiftet haben soll, wird die Verteidigung erst am Dienstag das Wort haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die Frau gefordert. Ausserdem soll die Mutter, gemeinsam mit den zwei weiteren Angeklagten, der Familie des Opfers eine Entschädigung von 50’000 Franken zahlen.

Keine Beweise

Auch den Verkäufer der Tatwaffe, einen portugiesischen Markthändler, will die Anklage wegen Mittäterschaft bei Mord lebenslänglich hinter Gitter schicken. Die Schuld des Mannes sei aber in keinem Punkt bewiesen, sagte am Montag sein Anwalt.

Zwar habe der Portugiese dem zur Tatzeit 16-jährigen Serben am 1. Juli 2011 die Axt verkauft, mit der der Jugendliche am selben Abend seinen Stiefvater in der gemeinsamen Wohnung in Bellinzona tötete. Doch habe der Händler nicht vorhersehen können, dass der Teenager so grausame Pläne hatte.

Für die Annahme der Anklage, wonach sich der Portugiese zum Zeitpunkt der Tat auch in der Wohnung von Täter und Opfer befand, gebe es keine Bestätigung, sagte der Anwalt weiter. Eine unsichere Aussage eines Mitangeklagten reiche nicht aus für eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Polizei verständigt

Einen Freispruch verlangte die Verteidigung auch für den Freund des mutmasslichen Täters, einen 29-jährigen Kosovaren. Er soll angefragt worden sein, bei der Beseitigung der Leiche zu helfen. Für ihn wurde eine bedingte Freiheitsstrafe beantragt.

Weil der Freund nach der Tat im Juli 2011 die Polizei verständigt habe, habe er sich nicht der Begünstigung schuldig gemacht, sagte sein Verteidiger am Montag. Dass die Meldung bei der Polizei mit mehrtägiger Verzögerung erfolgte, sei auf psychische Probleme zurückzuführen.

Fortsetzung am Dienstag

Der Prozess wird am Dienstag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich gegen Ende der Woche gesprochen.

Der heute 17-jährige Serbe, der gegenüber den Ermittlern gestanden hat, seinen Stiefvater mit der Axt umgebracht zu haben, gehört in diesem Verfahren nicht zu den Angeklagten. Sein Fall liegt noch in den Händen der Jugendstaatsanwaltschaft.

Der Minderjährige war am 6. Juli 2011, also fünf Tage nach der Tat, in seiner Wohnung verhaftet worden. Zunächst gingen die Ermittler von einem Einzeltäter aus. Im September wurden auch die Mutter des Jugendlichen und der Axtverkäufer verhaftet.

Nächster Artikel