Basel-Stadt und Baselland stellen die Subventionierung von Freizeit-Taxi-Fahrten von Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf eine neue Basis: Künftig sollen die beiden Kantone selbst bestimmen können, wie viel Geld sie für die Unterstützung solcher Fahrten zur Verfügung stellen wollen. Künftig soll es aber mehr sein.
Bisher wurden die Kosten der von der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB) vermittelten Transportleistungen über einen Finanzierungsschlüssel auf die beiden Kantone umgelegt. Zur Verfügung standen bisher insgesamt 2,6 Millionen Franken pro Jahr.
2013 musste Baselland davon 52,5 Prozent übernehmen, wie aus der am Donnerstag publizierten Vernehmlassungsvorlage für die Neuregelung hervorgeht. Für das laufende Jahr sinkt dagegen der maximale Anteil von Baselland auf 45,1 Prozent. Grund sind neue Daten für den Kostenverteilschlüssel, der jeweils alle zwei Jahre angepasst wird.
Im Zuge der Neuverhandlung von Staatsverträgen haben sich die beiden Basel nun auf eine Vereinbarung geeinigt, welche die seit 1998 geltende ersetzen soll. Die bewährte Zusammenarbeit der Kantone mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle solle dabei fortgesetzt werden, wie es in einer Mitteilung der Baselbieter Regierung heisst.
Künftig sollen die beiden Basel sowohl den maximalen Subventionsbeitrag nach ihrem jeweiligen Bedarf und finanziellen Möglichkeiten als auch die Kriterien für die Verteilung der Subventionen selbst festlegen können. Baselland will in Zukunft auch die Einkommens- und Vermögenssituation für den Anspruch auf subventionierte Fahrten berücksichtigen.
Einsparungen sind jedoch nicht das Ziel das neuen Modells. Vielmehr beantragt die Baselbieter Regierung dem Landrat, in den Jahren 2016 bis 2018 für die Freizeitfahrten je 1,615 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Subventionserhöhung soll der steigenden Nachfrage Rechnung getragen werden. Basel-Stadt hat die jährliche Subvention ebenfalls auf 1,6 Millionen Franken erhöht.