Der baselstädtische Grosse Rat hat am Mittwoch ein Gesetz über Freizeitgärten beschlossen. Dieses neue Regelwerk setzt den Gegenvorschlag zur Familiengärten-Initiative um, unter Berücksichtigung der laufenden Zonenplanrevision. Der Beschluss fiel ohne Gegenstimme.
Das Parlament folgte wie seine vorberatende Kommission im Wesentlichen den Vorschlägen der Regierung. Diese hatte unter anderem den Begriff „Familiengärten“ durch „Freizeitgärten“ abgelöst. Ein Antrag des Grünen Bündnis‘ für eine verbindlichere Formulierung der Flächen-Garantie wurde mit 71 gegen 14 Stimmen abgelehnt.
Die Stimmberechtigten hatten im Mai 2011 die Volksinitiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen abgelehnt, den unformulierten Gegenvorschlag jedoch angenommen. In der Folge wurde letzterer ausformuliert zu einem Gesetz. Manche Punkte sollen indes erst mit dem künftigen Zonenplan geregelt werden.