Die wegen eines Nacktbildes an ihrem Arbeitsplatz freigestellte Mitarbeiterin der Parlamentsdienste hat sich in gegenseitigem Einvernehmen von ihrem Arbeitgeber getrennt. Dies gaben die Parlamentsdienste nach Abschluss der personalrechtlichen Überprüfung bekannt.
Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen im Interesse beider Parteien sei, heisst es am Montag in der Mitteilung.
Für die betroffene Mitarbeiterin wäre eine ungehinderte Ausübung ihrer Arbeit in der Folge der medialen Beichterstattung nicht mehr möglich gewesen. Für den Arbeitgeber wären weitere Beeinträchtigungen der Reputation nicht auszuschliessen gewesen, heisst es.
Die Mitarbeiterin bleibe bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses freigestellt. Die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart und würden deshalb keine weiteren Auskünfte zum Fall geben.
Die Mitarbeiterin war am 6. August freigestellt worden, nachdem die «NZZ» darüber berichtet hatte, dass sie an ihrem Arbeitsplatz ein Nacktbild gemacht hatte. Nachdem der Fall von der Zeitung publik gemacht worden war, kursierte das Bild auf verschiedenen Online-Portalen. Die Frau soll gemäss dem Zeitungsbericht regelmässig Nacktaufnahmen von sich auf ihrem Twitter-Profil veröffentlicht haben.