Der Walliser Staatsrat Oskar Freysinger wirft der Partei von Frankreichs Staatspräsident François Hollande «Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz» vor. In der Schweiz lebende Franzosen wurden per Mail angeregt, die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.
Dies veranlasste Freysinger, dem französischen Präsidenten einen Brief zu schreiben. Darin verurteilt er das aus seiner Sicht zu offensive Vorgehen der Sozialistischen Partei Frankreichs im Hinblick auf die eidgenössische Abstimmung vom 28. Februar. Das Vorgehen ist aber legal.
Den Brief, direkt adressiert an den Elysée-Palast in Paris, machte Freysinger am Freitag publik. Der SVP-Vizepräsident und Sicherheitsvorsteher des Kantons Wallis ist empört darüber, dass französische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz in den vergangenen Tagen elektronische Post von Hollandes Partei erhalten haben.
«Die Initiative bedroht das Aufenthaltsrecht von mehr als zwei Millionen Personen», argumentiert die Auslandssektion der Sozialistischen Partei in ihrem Schreiben. Betroffen seien fast 120’000 Französinnen und Franzosen, die keine doppelte Staatsbürgerschaft besässen. Bei einem Ja zur Initiative sei ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr sicher.
«Gravierende Einmischung»
Zur Verbreitung ihrer Botschaft bediente sich die französische Partei bei konsularischen Wahllisten. Dies stösst Freysinger sauer auf. Er schreibt von einer «gravierenden und ernstzunehmenden Einmischung».
«Herr Staatspräsident, es ist unverständlich, dass eine Regierungspartei eines befreundeten Nachbarlandes sich über konsularische Strukturen an der Verbreitung von Angst und Hass beteiligt», heisst es in seinem Brief. Weiter unten fordert Freysinger dann seinerseits, dass Frankreich Massnahmen gegen den Kriminaltourismus ergreifen solle. Viele Westschweizer Kantone bekämen diesen vor allem von Banden aus Vororten von französischen Grossstädten zu spüren.
Vorgehen ist legal
Weder das französische Konsulat in Genf noch die französische Botschaft in Bern waren am Freitag für eine Stellungnahme zu Freysingers Brief erreichbar. Trotzdem gab das Schreiben in französischen Internetblogs zu reden – vor allem die Frage, ob die Verbreitung über konsularische Wahllisten rechtens ist.
Diese Fragestellung beschäftigte den französischen Senat bereits im Jahr 2014. Die Antwort des französischen Aussenministerium ist eindeutig: Die französischen Konsulate haben das Recht, persönliche Informationen – wie E-Mail-Adressen – von im Ausland lebenden Französinnen und Franzosen für verschiedene Zwecke herauszugeben.
Die Sozialistische Partei handelte also legal. Damit dürfte Freysingers Beschwerde in Paris auf taube Ohren stossen.