Rolf Fringer gewinnt ein erstes arbeitsrechtliches Urteil gegen den FC Zürich. Die Begründung des FCZ zur Entlassung von Fringer im November 2012 war demnach nicht rechtens.
Das Arbeitsgericht in Zürich entschied, dass der Klub den finanziellen Verpflichtungen an Fringer bis zum offiziellen Vertragsende im nächsten Sommer nachkommen muss.
Somit gab das Gericht insofern den Ausführungen des ehemaligen Schweizer Nationaltrainers recht, der gegen seine Entlassung juristisch vorgegangen war. Damals im November 2012, nachdem Fringer beim FCZ bloss fünf Monate im Amt war und den Klub in eine sportliche Misere manövriert hatte, war er von Präsident Ancillo Canepa nach kritischen Äusserungen über das Spielerkader entlassen worden.
Canepa monierte, dass sich Fringer mit seinen Aussagen vereinsschädigend verhalten hätte, demnach überhaupt nicht mehr tragbar wäre und stellte per sofort die Lohnzahlungen an den 56-Jährigen ein. Fringer indes liess sich dies nicht gefallen und reichte vor dem Arbeitsgericht in Zürich Klage ein.
Der Fall scheint indes noch nicht beendet. Der FCZ möchte dem Vernehmen nach dieses Urteil nicht hinnehmen und wird beim Obergericht des Kantons Zürich in Berufung gehen. So wird Fringer – die Lohnsumme, um die gestritten wird, beträgt mindestens eine halbe Million Franken – bis zu einem nächstinstanzlichen Entscheid auf sein Geld weiterhin warten müssen.