Der Geschäftsführer einer englischen Finanz- und Airline-Firma bleibt hinter Gitter. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn am Mittwoch wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung sowie unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
795 Tage seiner Strafe hat der britisch-schweizerische Doppelbürger seit Dezember 2011 bereits verbüsst. Dem heute 52-Jährigen wurden mehrfacher Betrug, Veruntreuung, Geldwäscherei sowie mehrfache Urkundenfälschung angelastet.
Die Staatsanwaltschaft verlangte für den nicht geständigen Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das Tatmotiv sei Geldgier gewesen. Die Verteidigung hatte einen vollen Freispruch gefordert.
Nach Buchungsfehler über 15,7 Millionen US Dollars weg
Laut Anklage gehen die Vorwürfe auf den September 2011 zurück. Damals überwies die Schweizer Privatbank «Falcon Private Bank» infolge eines Buchungsfehlers der mit ihr geschäftlich verbundenen «Bawa Financial Ltd.» versehentlich einen Betrag von über 15,7 Millionen US Dollar.
Gemäss Staatsanwaltschaft entschied sich der Beschuldigte sofort, die irrtümlich gutgeschriebenen Gelder für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Er habe rund 11,8 Millionen US Dollars abdisponiert und anschliessend über diverse Konti um die Welt transferiert bis ein Teil der ertrogenen Gelder auf seinem privaten Konto bei der UBS landeten.
Rund 6,6 Millionen Franken konnten die Behörden nach der Verhaftung des Beschuldigten am 23. Dezember 2011 auf verschiedenen Konten sicherstellen und beschlagnahmen.
Die Staatsanwaltschaft lastete dem Beschuldigten noch zwei weitere Vorwürfe an. So soll er zu Lasten einer Familie über 82’000 Franken veruntreut haben. Ausserdem wollte er laut Anklage beim Kauf einer Liegenschaft im Diplomatenviertel von Bern mittels gefälschten Urkunden über 2,8 Millionen Franken erschwindeln.
Betrug und Geldwäscherei nicht erwiesen
Der Verteidiger betonte, die Vorwürfe seien dem Beschuldigten schlicht nicht nachzuweisen. Die Fehlbuchung der Falcon Bank in der Höhe von rund 15,7 Millionen US Dollars bezweifelte er.
Auch das Gericht sah einen Betrug sowie die Geldwäscherei infolge mangelnder Arglist sowie einer gewissen Opfermitverantwortung – die Falcon-Mitarbeiter hatten das angebliche Geschäft laut Urteil gar nicht verstanden – als nicht erwiesen an.
Trotz der Teilfreisprüche setzte das Gericht aufgrund des ausserordentlich hohen Deliktsbetrags von 11 Millionen Franken eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren fest. Wegen Fluchtgefahr ordneten die Richter die Fortsetzung der Sicherheitshaft an. Der Beschuldigte kann das Urteil anfechten und an das Zürcher Obergericht weiterziehen.
Die finanziellen Ansprüche der «Falcon Private Bank» wurden auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen.