Fünf Jahre Freiheitstrafe wegen Messerstecherei an Polterabend

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch einen 21-jährigen Handelsschüler wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, vier Teilnehmer eines Polterabends mit einem Messer niedergestochen und zum Teil schwer verletzt zu haben.

Der 21-jährige Mann, der im September 2011 vier Teilnehmer eines Polterabends mit dem Messer verletzt hat, muss für fünf Jahre ins Gefängnis (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch einen 21-jährigen Handelsschüler wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, vier Teilnehmer eines Polterabends mit einem Messer niedergestochen und zum Teil schwer verletzt zu haben.

Das Gericht sah aber nur eine Attacke als erwiesen an und sprach fünf Jahre statt der vom Staatsanwalt geforderten acht Jahre als Strafe aus. Der Verteidiger plädierte infolge der zugegebenen Nebendelikte auf 20 Monate.

Dem heute 21-jährigen Beschuldigten wurde von der Anklage angelastet, in der Nacht auf den 4. September 2011 in der Zürcher Innenstadt vier Männer niedergestochen zu haben. Der Bräutigam und eine zweite Person wurden schwer verletzt. Den Messerstichen war ein verbaler Streit zwischen den Teilnehmern des Polterabends und einer Gruppe um den Beschuldigten vorausgegangen.

16-jähriger nahm Schuld auf sich

Der mutmassliche Messerstecher musste sich seit Dienstag wegen schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten vor Gericht verantworten. Der gewaltbereite Handelsschüler gab mehrere Raubüberfälle zu, nicht aber die Messerstiche.

Er erhielt zudem Schützenhilfe von einem erst 16-jährigen Kollegen, der vor den Schranken die gesamte Schuld an den Messerattacken auf sich nahm. Der Staatsanwalt glaubte dem Entlastungszeugen jedoch nicht.

Nur ein Fall erwiesen

Das Gericht sah nur eine der vier Messerattacken aufgrund von Zeugenaussagen als erwiesen an. Dabei hatte der Beschuldigte einem Geschädigten ins Gesicht geschnitten, was die Richter als versuchte schwere Körperverletzung würdigten. Allerdings sprachen sie ihn auch wegen Raufhandels und weiterer Delikten schuldig.

Der Gerichtsvorsitzende führte aus, dass es unwahrscheinlich sei, dass nur ein Täter geschnitten und gestochen hätte. Von den übrigen drei Messerattacken sprach das Gericht den Beschuldigten frei. Er wurde dennoch verpflichtet, allen vier Opfern Schmerzensgelder zwischen 1500 Franken und 12’000 Franken zu bezahlen.

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