Um seiner Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen zu müssen, hat ein Mann im Internet jemanden gesucht, der sie tötet. Das Bundesgericht hat das vom Kantonsgericht Luzern gefällte Urteil nun bestätigt: fünf Jahre Haft.
Der Verurteilte hat in einer Beschwerde beantragt, dass er nur wegen versuchter Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu bestrafen sei. Das Kantonsgericht hatte ihn im November 2013 wegen versuchter Anstiftung zu Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Das Bundesgericht kommt im am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass das Vorgehen des Mannes von der Vorinstanz korrekt beurteilt wurde.
Er hatte im Januar 2010 auf einer Chat-Plattform nach jemandem gesucht, der seine baldige Ex-Frau umbringt. Nach einem regen E-Mail-Verkehr einigte er sich mit einer Person, dass diese die Frau für 20’000 Franken tötet. Statt die Tat auszuführen, informierte der angebliche Auftragskiller die Frau.
Grund für die Mordabsichten des Verurteilten waren die Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau. Auch wollte er schon damals eine neue Familie gründen, was unterdessen geschehen ist. Gemäss dem Urteil ist er unterdessen Vater geworden.