Die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (SPAG) hat fünf ihrer Mitglieder per Ende Juni ausgeschlossen, wie sie am Freitag mitteilte. Die Lobbyisten haben nicht alle ihre Aufträge offengelegt.
Lobbyisten müssen gemäss den Standesregeln ihre Auftraggeber auf der SPAG-Webseite publik machen, wenn sie SPAG-Mitglied sein wollen. Der Vorstand hatte in den letzten Wochen die Angaben aller Mitglieder überprüft.
In der Folge forderte er 20 Mitglieder auf, bis Ende Juni ihre Angaben zu vervollständigen. Fünf davon sind dieser Aufforderung offenbar nicht nachgekommen und wurden deshalb ausgeschlossen.
«Sie verkennen die Zeichen der Zeit»
SPAG-Präsident Stefan Kilchenmann sagte gemäss der Mitteilung: «Wer Lobbying-Aufträge nicht offen legt, missachtet den demokratischen Prozess.» Das gelte auch für bekannte Branchenvertreter, die im Hinterzimmer intransparent agierten. «Sie verkennen die Zeichen der Zeit und sie schaden uns allen.»
Die Standesregeln, welche die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (SPAG) vor zwei Jahren zur Imagepflege schuf, sollten die Einflussnahme auf das politische System transparenter werden lassen.
Mitarbeitende von Verbänden, Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen müssen den Arbeitgeber und ihre Funktion aufführen. Mitarbeitende von Agenturen und Kanzleien müssen den Auftraggeber bekanntgeben. Im Nachgang zur Kasachstan-Affäre um Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) empfahl der SPAG-Vorstand im Dezember 2015, «alle Aufträge aufzuführen», um einen Imageschaden für die Mitglieder, aber auch für den Verband, zu vermeiden.
Arbeitsgruppe prüft neue Modelle
Die umfassende Offenlegungspflicht ist innerhalb des Verbandes umstritten. Eine Revision der Standesregeln, die Ausnahmen für Agentur-Lobbyisten vorgesehen hätte, ist an der Generalversammlung im März aber vertagt worden. Eine Arbeitsgruppe prüft derzeit neue Modelle.
Das Parlament hatte in der Frühjahrssession neue Regeln für Lobbyisten beschlossen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates wird am 25. August beginnen, einen Gesetzesvorschlag dazu auszuarbeiten. Die SPAG begrüsst das: Die geltende Selbstregulierung der SPAG gelte für deren Mitglieder. Eine offizielle Regelung gälte für alle, die im Bundeshaus Interessen vertreten, schreibt sie in der Mitteilung.