Blutbad bei der Zwangsräumung einer Wohnung im süddeutschen Karlsruhe: Ein Geiselnehmer hat am Mittwoch vier Menschen erschossen und dann sich selbst gerichtet. Ein Gerichtsvollzieher, ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter, der neue Wohnungsinhaber und die bisherige Eigentümerin, die Lebensgefährtin des Täters, starben.
„Es war eine regelrechte Hinrichtung“, sagte der Chef der Karlsruher Staatsanwaltschaft, Gunter Spitz, bei einer Pressekonferenz am späten Nachmittag. Er sprach von einem geplanten vierfachen Mord. Die Zwangsräumung habe die persönliche Existenz des 53 Jahre alten Täters ins Wanken gebracht, erklärte ein Ermittler.
Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann am Mittwochmorgen gegen 08.00 Uhr mehrere Menschen in die Wohnung gelassen und als Geiseln genommen: den Gerichtsvollzieher, den Schlüsseldienst-Mitarbeiter, den neuen Wohnungsinhaber sowie einen Sozialarbeiter.
Der Täter schoss dem Gerichtsvollzieher zweimal in den Oberschenkel. Der Schlüsseldienst-Mitarbeiter musste dann die anderen Opfer fesseln. Als er zu flüchten versuchte, hat der Täter auch auf ihn mehrfach geschossen. Die Freundin des Täters befand sich offenbar schon in der Wohnung. Wann die 55-Jährige starb, ist unklar. Nur der Sozialarbeiter durfte gehen; er blieb unverletzt.
Täter hatte reichlich Munition
Ein Spezialeinsatzkommando stürmte nach knapp dreistündiger Geiselnahme die Wohnung, als Brandgeruch herausdrang. Der Geiselnehmer hatte offenbar nach der Tötung seiner Geiseln den Teppich in Brand gesetzt.
Beim Täter, der sich inzwischen mit einem Schrotgewehr selbst in den Kopf geschossen und so das Leben genommen hatte, fand die Polizei nebst dem Schrotgewehr ein Gewehr mit langem Magazin, zwei Pistolen und eine Übungshandgranate. Woher der Mann die Waffen hatte, ist noch unklar.
Grossaufgebot der Polizei
Die Polizei war mit rund 200 Beamten vor Ort und hatte den Tatort in dem Wohngebiet mit zwei Schulen und Kindergärten weiträumig abgesperrt. Mehrere Häuserblocks in der Karlsruher Nordstadt wurden evakuiert. Anwohner durften sicherheitshalber nicht in ihre Häuser.