Aus Sicht des Bundesrats ist der volkswirtschaftliche Nutzen der Pauschalbesteuerung zu gross, als dass dieses Instrument abgeschafft werden sollte. Die Regelverschärfungen, die letztes Jahr vom Parlament beschlossen wurden, reichen aus Sicht der Landesregierung aus.
Mit den neuen Regeln für die Pauschalbesteuerung, die ab 2016 gelten, sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt worden. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre».
Das Volksbegehren will die Aufwandbesteuerung für natürliche Personen verbieten. Der Bundesrat lehnt die Initiative aus der Feder der Alternativen Linken (AL) ab, wie er am Mittwoch erneut bekräftigte.
Zwar werde durch die Besteuerung nach Aufwand tatsächlich die horizontale Steuergerechtigkeit tangiert. Vergleichbare Sachverhalte würden also nicht vergleichbar besteuert. Die Pauschalbesteuerung stärke aber im Gegenzug die Standortattraktivität der Schweiz. Zudem seien mit dieser Steuerpraxis über 22’000 Arbeitsplätze verbunden.
Wohl ist es laut Bundesrat schwierig abzuschätzen, welche volkswirtschaftlichen Folgen ein Ja zur Initiative hätte. Die Zahlen aus dem Kanton Zürich, wo die Pauschalbesteuerung 2009 abgeschafft worden war, liessen aber vermuten, dass sich die Steuerausfälle gesamtschweizerisch «in Grenze halten dürften».
Doch die Bedeutung der Aufwandbesteuerung sei kantonal sehr unterschiedlich. Negative Auswirkungen hätte eine allfällige Abschaffung insbesondere in strukturschwachen Regionen. Diese könnten den Wegzug von pauschalbesteuerten Personen nicht anderweitig kompensieren.
5634 Pauschalbesteuerte
Bei der Pauschalbesteuerung ist nicht das Einkommen, sondern die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Person massgebend. Ende des letzten Jahres lebten in der Schweiz 5634 Personen, die in den Genuss einer Besteuerung nach Aufwand kamen. Die meisten Pauschalbesteuerten zählte der Kanton Waadt (1396).
Die Initianten des Volksbegehrens zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung bezeichnen diese als ungerecht und verfassungswidrig.
Neben dem Kanton Zürich haben sich bisher vier weitere Kantone von der Pauschalsteuer verabschiedet, nämlich Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Das Parlament in Bern erhöhte im letzten Herbst seinerseits die Hürden für die Pauschalbesteuerung: Unter anderem müssen die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für Pauschalbesteuerte künftig nach dem Sieben- statt nach dem Fünffachen der Wohnkosten berechnet werden. Bei der direkten Bundessteuer gilt ab 2016 zudem ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken.