Für den Bundesrat halten sich die volkswirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Atomausstiegs in Grenzen. Der Atomausstieg sei machbar und könne ohne Planwirtschaft realisiert werden, sagte Umwelt- und Energieministerin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Medien.
Laut Leuthard steht die Schweiz vor zwei Herausforderungen. Einerseits muss der Energieverbrauch schrittweise gesenkt werden. Andererseits muss der wegfallende Strom aus Atomkraft durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
Im Vordergrund stehen damit vor allem Effizienzmassnahmen bei Gebäuden, Elektrogeräten, in der Industrie und im Verkehr. Laut Mitteilung des Umwelt- und Energiedepartements (UVEK) soll der Gesamtenergieverbrauch gegenüber der Trendentwicklung bis 2050 um 70 Terawattstunden (TWh) sinken. Allein der Stromverbrauch soll um 21 TWh gedrosselt werden. Der Energieverbrauch soll insgesamt um etwa einen Drittel sinken.
Ein Gaskombikraftwerk bis 2020
Parallel dazu soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gegenüber heute um einen Drittel erhöht werden. Besonders bei den Pumpspeicherkraftwerken sieht der Bundesrat mehr Ausbaupotenzial als noch letztes Jahr.
Um vor allem in den Wintermonaten die Versorgungssicherheit der Schweiz zu garantieren, will der Bundesrat zur Überbrückung auf Wärmekraftkoppelungsanlagen sowie Gaskombikraftwerke setzen.
Wie viele Gaskombikraftwerke möglicherweise gebaut werden müssen, beziffert der Bundesrat in den Unterlagen zu der Medienkonferenz vom Mittwoch nicht. Leuthard sprach von einem Gaskombikraftwerk bis 2020.
Schriftlich hielt ihr Departement dazu lediglich fest, dass es zur Gewährleistung der Netzstabilität und eines hohen Eigenversorgungsrades sowie wegen des geringen Potenzials aus der Wärmekraftkoppelung „weitere Gaskombikraftwerke“ brauche.
CO2-Abgabe erhöhen
Obwohl diese Kraftwerke grosse Mengen CO2 ausstossen, versichert der Bundesrat, dass die CO2-Reduktionsziele bis 2020 erreicht werden können. Er will dazu die CO2-Abgabe erhöhen auf 60 Franken pro Tonne CO2. Zudem soll der Zuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) auf 1,9 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) angehoben werden.
Eine ökologische Steuerreform ist mit den Entscheiden vom Mittwoch nicht vom Tisch, wie Leuthard ausführte. Diese werde weiterhin vom Finanzdepartement geprüft.
Unter dem Strich beziffert der Bundesrat die Mehrkosten aufgrund des Verzichts auf neue Atomkraftwerke bis 2050 auf rund 30 Milliarden Franken. Darin nicht enthalten sind die Kosten für den Um- und Zubau des Stromnetzes.