Viele Menschen in der Schweiz arbeiten Teilzeit. Vielen dürfte aber nicht bewusst sein, wie stark ein Teilzeit-Engagement ihre Altersvorsorge schmälert. Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten fordert deshalb eine bessere Information darüber.
Die Konferenz empfiehlt Frauen und Männern grundsätzlich, ihr Pensum nicht auf unter 70 Prozent fallen zu lassen. Wer längere Zeit weniger als 50 Prozent arbeitet, läuft demnach Gefahr, nach der Pensionierung mit dem Existenzminimum (3100 Franken für eine Einzelperson) auskommen zu müssen – oder stark vom Partner oder der Partnerin abhängig zu sein. Eine Scheidung erhöhe das Risiko noch.
Ihren Befund stützt die Konferenz auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie, die sie am Donnerstag in Bern präsentierte. Sie liess Giuliano Bonoli (IDHEAP Lausanne) und Eric Crettaz (Hochschule für Soziale Arbeit Genf) unter anderem den Einfluss des Beschäftigungsgrads auf die Leistungen der Altersvorsorge ermitteln.
Gutes Gedächtnis
Grundsätzlich vergesse das Schweizer Altersvorsorgesystem nichts, lautet die Hauptbotschaft der Konferenz. Wer sein Arbeitspensum senke, werde dies im Alter im Portemonnaie spüren. Über die Konsequenzen eines tieferen Pensums sollten Erwerbstätige deshalb präzis, transparent und verständlich informiert werden, fordern die Gleichstellungsbeauftragten.
In der Schweiz ist Teilzeitarbeit laut der Konferenz so weit verbreitet wie kaum in einem europäischen Land. Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind indes enorm: Rund 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, während es bei den Männern rund 16 Prozent sind. Entsprechend sind von einer Einbusse auch eher Frauen betroffen, die etwa zur Kinderbetreuung eine Auszeit nehmen.